
Corona Verordnung – gültig ab 30.11.2022 (nur verlängert, keine inhaltlichen Änderungen)
Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO Gültig ab 30. November 2022 Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzesangepasst worden. Ziel dieser Verordnung ist es weiterhin,