Er vermittelt in persönlichen Konflikten, informiert und berät die Ausbildungsbetriebe sowie die Auszubildenden,
hat grundlegende Kenntnisse über pädagogische Fragen der Berufsausbildung und über bildungspolitische Entwicklungen.
Darüber hinaus unterstützt der Lehrlingswart die Auszubildenden bei der Suche nach neuen Ausbildungsplätzen, wenn der Betrieb durch Insolvenz oder durch andere Gründe aufgelöst wurde.
Eine wichtige Stellung nimmt der Lehrlingswart auch hinsichtlich der Nachwuchswerbung für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen wahr.
Der Lehrlingswart ist ehrenamtlich tätig und repräsentiert die Innung.
Bei allen Fragen und Problemen, die sich aus der Berufsausbildung ergeben, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an Ihren zuständigen Lehrlingswart.
Bei allgemeinen Fragen der Berufsausbildung (z.B. Urlaub, Ausbildungsvergütung, Dauer der Ausbildung, etc.) wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsabteilung der Kreishandwerkerschaft.