Kategorie: Innungen

Die neue betriebliche Krankenversicherung ab 3 Personen

Mail an Frank Bergemann Die neue betriebliche Krankenversicherung ab 3 Personen Reduzierung von Krankheitstagen Schnellere Arzttermine durch Assistance-leistungen Frei wählbares Budget mit Ergänzungsmöglichkeit Garantierte Annahme auch bei Vorerkrankungen und laufenden sowie angeratenen Behandlungen Fachkräfte finden und binden Hier Beratungstermin buchen oder per Email: Zurück

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Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen

Heizungsprüfung für Wärmeerzeuger mit Erdgas Zur Vermeidung von Versorgungsproblemen bei Gas und Strom in diesem und im nächsten Winter hat die Bundesregierung ein Energie­sicherungspaket beschlossen. Dazu zählt auch die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (kurz EnSimiMaV). Sie ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Alles Wissenswerte zur „Heizungsprüfung“ Für Sie als Immobilieneigentümer mit zentraler Erdgaswärmeerzeugung schreibt sie eine Prüfung und Optimierung der Anlage vor. Andere Energieträger sind nicht betroffen. Damit soll erreicht werden, dass mehr Gasheizungen effizienter arbeiten. Zu prüfen ist, ob die Heizung hinsichtlich Energieeffizienz optimal eingestellt ist, die Heizung hydraulisch abzugleichen ist, effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten. Zur Optimierung werden folgende Maßnahmen genannt: die Absenkung der Vorlauftemperatur oder die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen, die Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere, zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungenoder Abschaltungen der Heizungsanlage und Information des Betreibers,dazu insbesondere zu Sommer­abschaltung, Urlaubsabsenkungen,Anwesenheitssteuerungen, die Optimierung des Zirkulationsbetriebs unter Berücksichtigunggeltender Regelungen zum Gesundheitsschutz, die Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigunggeltender Rege­lungen zum Gesundheitsschutz, die Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zuverringern. Information des Gebäudeeigentümers oder Nutzers über weitergehendeEinsparmaßnahmen. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Bericht festgehalten.Notwendige Optimierungs­maß­nahmen sind bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Ihre Heizungsfachbetriebe der Innung führen die geforderte Heizungsprüfung gerne für Sie durch, am besten im Rahmen dernächsten Wartung aber auch als gesonderten Termin. Da die genannten Maßnahmen zur Energieeinsparung beitragen, empfehlen wir Ihnen eine zeitnahe Beauftragung.https://shk-bonn-rhein-sieg.de Die Prüfung entfällt in Gebäuden, die im Rahmen eines standardisiertenEnergiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werdenund in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation. wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 einevergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist. Der hydraulische Abgleich Abhängig von der Gebäudegröße schreibt die Verordnung einen hydrau­lischen Abgleich vor. Die Heizungs­prüfung kann auch in diesem Rahmen durchgeführt werden.Gaszentral­heizungen sind hydraulisch abzugleichen bis zum 30. September 2023a) in Nichtwohngebäuden ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche(GEG) oderb) in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten. bis zum 15. September 2024 in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten. Für Wohngebäude bis 5 Wohneinheiten besteht keine gesetzliche Verpflichtung.Die Verpflichtung entfällt, wenn das Heizsystem in der aktuellen Konfiguration bereits hydraulisch abgeglichen wurde, innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag einHeizungstausch oder eine Wärmedämmung von mindestens 50% derwärmeübertragenden Um­fassungsfläche des Gebäudes bevorsteht oderdas Gebäude innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtagungenutzt oder stillgelegt werden soll. Die Studien zeigten, dass durch einen hydraulischen Abgleich ca.10-15% an Energie ein­ge­spart werden konnte. Die Verbraucherzentrale empfiehlt diese Maßnahme bereits seit 2002. www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/hydraulischer-abgleich-macht-ihre-heizung-effizienter-30110Den Verordnungstext finden Sie hier:www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensimimav.htmlIhr Heizungsfachbetrieb der Innung steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Die Verordnung als PDF – Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) Zurück

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Mobile Geräte in der Firma: Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen

MOBILE GERÄTE IN DER FIRMA: LEITFADEN FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN Mobile Geräte sind aus dem Unternehmensalltag nicht mehr wegzudenken, dabei bringt der Einsatz auch einige Risiken mit sich. Mit wenig Aufwand lassen sich allerdings wirksame Strategien entwickeln, um auf Vorfälle wie z.B. den Verlust eines Gerätes vorbereitet zu sein. Die wichtigsten Punkte fassen wir Ihnen hier zusammen! Flyer – PDF – Zurück

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Exzellenter Rechtsschutz für Handwerksbetriebe

Exzellenter Rechtsschutz für Handwerksbetriebe Eine Vertragsrechtsschutzversicherung ist essentiell, wenn Sie selbstständig tätig sind. Schnell können aus Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten oder Kunden Rechtsstreitigkeiten entstehen, die vor Gericht landen. Damit Sie nicht auf Anwalts- oder Prozesskosten sitzenbleiben, sind Sie mit der Rechtsschutzversicherung für Handwerksbetriebe der Marke ALLRECHT bestens abgesichert.  Mit unserem Produkt „Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe“ erhalten Sie für diese Risiken den passenden Versicherungsschutz. Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerkbetriebe der ALLRECHT ist eine moderne und maßgeschneiderte Rechtsschutzlösung. Im Falle eines Rechtsstreits übernimmt die ALLRECHT die oft nur schwer kalkulierbaren Kosten schnell und unkompliziert für Sie. Wir helfen Ihnen damit, Ihr gutes Recht durchzusetzen. Das Leistungsspektrum umfasst Kostenschutz für Streitigkeiten im Bereich Vertrags- und Sachenrecht aus z.B.: Kaufverträgen, Werkverträgen, Werklieferungsverträgen, Wartungsverträgen, Reparaturverträgen, Finanzierungsverträgen und vielen mehr. Der Kostenschutz besteht für Streitigkeiten aus Verträgen nicht nur mit Ihren Kunden, sondern auch mit Lieferanten, Subunternehmen, Kreditinstituten, Herstellern etc. Mit dieser Zusatzversicherung kann der Firmen-Rechtsschutz sinnvoll ergänzt werden, mehr Informationen finden Sie im beigefügten PDF. Oder möchten Sie für eine umfassende Beratung lieber persönlich besprechen? Dann schreiben Sie uns einfach eine Mail (frank ) oder rufen uns unter der 0173/4392698 an. PDF Mail an Frank Bergemann Zurück

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MdL Oliver Krauß zu Besuch bei der Metzgerei Wolf in Wachtberg

MdL Oliver Krauß zu Besuch bei der Metzgerei Wolf in Wachtberg Am 28. November war Oliver Krauß (CDU), Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtags, zu Besuch im Betrieb des Landesinnungsmeisters Adalbert Wolf in Wachtberg bei Bonn. Bei dem Termin anwesend waren auch Kreishandwerksmeister Thomas Radermacher undHauptgeschäftsführer Oliver Krämer. (Foto von links nach rechts: Thomas Radermacher, Adalbert Wolf, Oliver Krauß, Oliver Krämer.) Der Landesinnungsmeister nutzte die Betriebsbegehung, um die Anliegen und Herausforderungen des Fleischerhandwerks in Nordrhein-Westfalen nochmals der Politik nahezubringen. Gesprochen wurde natürlich zuvorderst von den existenziellen Schwierigkeiten, die die aktuelle Energiepreislage für die fleischerhandwerklichen Betriebe mit sich bringt. Unter Verweis auf den Maschinenpark demonstrierte er, wie energieintensiv eine Metzgerei ist. Insbesondere die Energiekosten für  Kühlmaschinen lassen sich aufgrund der Hygiene und Lebensmittelsicherheit nicht nennenswert reduzieren. Desweiteren wurden die Personalsorgen im Fleischerhandwerk thematisiert und diskutiert. Oliver Krauß sagte zu, die Themen im Landtag besprechen und an die Bundespolitik weitergeben zu wollen. v.l.: Thomas Radermacher, Adalbert Wolf, Oliver Krauß, Oliver Krämer Zurück

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Jahresbilanz am Ausbildungsmarkt in Bonn•Rhein-Sieg 2021/2022

Jahresbilanz am Ausbildungsmarkt in Bonn/Rhein-Sieg 2021/2022 „Wer mit uns geht, hat gute Chancen anzukommen!“ Bernd Lohmüller, Geschäftsführer operativ der Agentur für Arbeit Bonn, sagt: „Das letzte Berufsberatungsjahr hat gezeigt: Wer mit uns zusammenarbeitet, hat eine große Chance auf Erfolg! Auch wenn das vergangene Jahr weiterhin von den pandemischen Auswirkungen geprägt war, ist es uns gelungen, viele junge Menschen in eine Ausbildung zu vermitteln!“ Der strukturelle Trend auf dem Ausbildungsmarkt schreitet dennoch weiter fort. Die Zahlen der Bewerbenden aber insbesondere der gemeldeten Ausbildungsstellen sinken. Mögliche Gründe hierfür können etwa geänderte berufliche Wünsche von Schulabsolventinnen und Schulabsolventen sein oder, dass die Qualifikationen der Bewerbenden nicht dem Anforderungsprofil der Betriebe entsprechen. Es kann aber auch sein, dass Ausbildungsbetriebe nicht davon ausgehen, Nachwuchskräfte über die Agentur für Arbeit zu finden. Auch wenn der Krieg in der Ukraine, Lieferengpässe, Preiserhöhungen und insbesondere die unsichere Energieversorgung die wirtschaftliche Entwicklung belasten, werden Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt dringend gebraucht. Dabei ist die duale Ausbildung die wichtige Säule für die Betriebe zukunftsfähig zu bleiben. Bilanz der Arbeitsagentur Bonn Gemeldete Ausbildungsstellen und Bewerberinnen/Bewerber Die Agentur für Arbeit konnte im zurückliegenden Berichtsjahr 4.538 Ausbildungsstellen verzeichnen. Das sind -288 oder -6,0 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl gemeldeter Bewerberinnen und Bewerber sank ebenfalls geringfügig zum Vorjahr um -81 (-1,7 Prozent) auf insgesamt 4.671. Der wachsende Bestand an unbesetzten Ausbildungsstellen und die vergebliche Bewerbersuche sind mit die wichtigsten Gründe für Rückgänge in der betrieblichen Ausbildungsbeteiligung. Hinzu kommen Verunsicherungen am Arbeitsmarkt, die mit Beginn der Covid-19 Pandemie zugenommen haben und durch Materialengpässe, Energiekrise sowie durch die Folgen der EU-weit verhängten umfangreichen wirtschaftlichen Sanktionen in Folge des Ukraine-Kriegs überlagert werden. Der erneute Rückgang der Bewerberinnen und Bewerber für eine duale Ausbildung liegt im Agenturbezirk im Wesentlichen daran, dass junge Menschen Alternativen im tertiären Bildungsbereich, beispielsweise den Besuch einer Fachhochschule, suchen. Viele Jugendliche streben einen höheren Schulabschluss an oder beginnen nach dem Abitur ein Studium. Seit Beginn des Beratungsjahres (1. Oktober 2021) sind der Agentur für Arbeit Bonn die meisten Stellen zu den folgenden Berufsgruppen gemeldet worden: Verkauf (ohne Produktionsspezialisierung) (659), Arzt- und Praxishilfe (536), Büro und Sekretariat (337), Energietechnik (191), Verwaltung (131), Lagerwirtschaft, Post, Zustellung, Güterumschlag (145), Klempnerei, Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik (110), Informatik (115), Speisenzubereitung (101), Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt-, Schiffbautechnik (100). Bernd Lohmüller betrachtet die Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt insgesamt zuversichtlich. „Mit den verbesserten digitalen Möglichkeiten, der Video-Telefonie und digitalen Veranstaltungsformaten, ist es möglich, auch in Zeiten mit steigenden Infektionen, mit den Jugendlichen in Kontakt zu kommen und sie durchgängig zu beraten. Mit dem einsetzenden Frühjahr 2022 gingen die Infektionen zurück und Beratungen an den Schulen waren wieder realisierbar. Insbesondere durch verstärkte Praktika-Angebote sollte auf den Abschluss von Ausbildungsverträgen hingewirkt werden. Die großartigen Chancen des Ausbildungsmarktes werden wir gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern aus dem „Bündnis für Fachkräfte“ noch sichtbarer machen. Wer mit uns zusammen geht, hat sehr gute Chancen seine Ziele zu erreichen.“ „Vordergründig kann das Handwerk mit der Entwicklung des Ausbildungsmarkts durchaus zufrieden sein. Wir freuen uns über 1.428 neue Ausbildungsverträge in der Region Bonn/Rhein-Sieg. Dies entspricht einem Plus von 3 % gegenüber dem Vorjahr. Dieser positive Trend zeigt sich im gesamten Bezirk der Handwerkskammer zu Köln“, sagt Oliver Krämer, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg. „Trotz Corona-Pandemie und Wirtschaftskrise lässt sich ein positiver Trend auf dem regionalen Ausbildungsmarkt erkennen. Zum 30. September 2022 wurden bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg 2.489 neue Ausbildungsverträge registriert. Das sind 71 Verträge mehr als zum gleichen Stichtag im Vorjahr – ein Zuwachs von immerhin 2,9 Prozent“, so Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer Berufsbildung und Fachkräftesicherung der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Offene Ausbildungsstellen und unversorgte Bewerberinnen/Bewerber Die Bilanz am Ende des Beratungsjahres zeigt, dass auf 196 unversorgte Bewerber 315 offene Stellen kommen. Das bedeutet eine Relation von 1 unversorgten Bewerberin/Bewerber zu 1,6 unbesetzten Berufsausbildungsstellen. Zum Vorjahr fiel die Anzahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber um -28,7 Prozent, dagegen stieg die Anzahl der unbesetzten Ausbildungsstellen um +54,4 Prozent. „Die Zahlen von unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern und offenen Stellen können natürlich nie eins zu eins aufgehen. Dennoch hat sich der Ausbildungsmarkt in vielen Teilbereichen zu einem Bewerbermarkt gewandelt. In der Folge verändern sich auch die Erwartungen an Unternehmen. Dennoch bietet sich jetzt noch die Chance für Betriebe, ihre offenen Ausbildungsstellen zu besetzen und die eigene Zukunft zu sichern“, so Bernd Lohmüller. „Wir sind für das laufende Ausbildungsjahr vorsichtig optimistisch gestimmt und mit neuem Schwung in den Herbst gestartet.“, so Dr. Lars Normann, Leiter der Berufsberatung. „Soweit wir es jetzt absehen können, verfolgt die Bildungspolitik den Ansatz, die Schulen geöffnet zu lassen. Außerdem haben wir die Impfungen und aus dem Umgang mit dem Covid-19 Virus gelernt. Dies gibt uns die Chance, ohne Unterbrechung im ganzen Schuljahr an Schulen präsent zu sein, um mit guter Beratung mehr Orientierung zu geben und die Jugendlichen auf dem Weg zur erfolgreichen Berufswahl zu begleiten. Wir freuen uns auf die Möglichkeiten, nicht nur den täglichen Beratungen an den Schulen nachzukommen, sondern wieder mehr Präsenzveranstaltungen gestalten und mitgestalten zu können!“ In Hinblick auf die Kammerbilanzen sind folgende Ergebnisse zu nennen: Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg Jürgen Hindenberg sagt: „Über eine Imagekampagne und die Steigerung der Berufsinformationsveranstaltungen an Schulen soll es uns gelingen, mehr Bewerberinnen und Bewerber für das Duale System zu gewinnen. Wir appellieren an die Politik, sich offener als bisher gegenüber Geflüchteten, auch aus Drittstaaten, zu zeigen sowie die Sprachförderung an den Schulen zu stärken. Auch die IHK wird die Schuleinsätze ihrer ehrenamtlichen Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter, ihr Projekt „Passgenaue Besetzung“ sowie das Engagement der Willkommenslotsinnen und -lotsen weiter fortsetzen: Wir brauchen, gerade in diesen Zeiten, Perspektiven für die heimische Wirtschaft!“ Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg „Der positive Trend reicht nicht annähernd aus, um den tatsächlichen Bedarf an Fachkräften in den nächsten Jahren abzudecken. Der Fachkräftemangel ist nach wie vor groß. Betrachtet man die Gesamtsituation, so ist die Entwicklung als sehr alarmierend einzustufen. Das derzeitige Image wird dem Handwerk nicht gerecht. Das Handwerk muss bei der Berufswahl wieder mehr in den Blickpunkt der Jugendlichen, der Eltern und der Lehrer rücken. Es bietet krisensichere Jobs und tolle berufliche Perspektiven,“ so Oliver Krämer. Die Ausbildungsmarktpartner lassen nichts unversucht im neuen Ausbildungsjahr möglichst vielen Jugendlichen eine passende Ausbildung anzubieten.

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Neue Handwerkerdatenbank für den Erhalt des Kulturerbes

Diese neue Datenbank schafft Transparenz für Eigentümerinnen und Eigentümer, und sie verschafft den Betrieben Sichtbarkeit. Neue Handwerkerdatenbank für den Erhalt des Kulturerbes Wer Kulturgut restaurieren lassen will, steht vor der Herausforderung, einen darauf spezialisierten Handwerksbetrieb zu finden. Eine vollkommen neu aufgebaute Datenbank des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) mit einem kompletten Relaunch und Redesign steht hierfür nun zur Verfügung. Diese qualitätsgesicherte Datenbank ist jederzeit und auf allen Endgeräten gleichermaßen komfortabel abrufbar. Rund 450 handwerkliche Restaurierungsunternehmen präsentieren sich auf der neuen Website restaurierung-handwerk.de mit ihrem vielfältigen Leistungs- und Erfahrungsspektrum. Gelistet sind ausschließlich Betriebe, die bei den Handwerkskammern eingetragen sind und ihre Aufträge mit qualifizierten Beschäftigten durchführen. Darüber hinaus erfüllen alle gelisteten Betriebe zusätzliche Voraussetzungen in Form von Qualifizierungen, Zertifizierungen oder Auszeichnungen beziehungsweise Referenzobjekten, die sie als Experten für die Arbeit in Restaurierung und Denkmalpflege ausweisen. Die Datenbank bietet eine komfortable Recherche nach Handwerk, Region, spezifischen Leistungen, Fachgebieten und Zulassungskriterien der Restaurierungsbetriebe. Die Nutzung der Datenbank ist kostenlos. Qualifizierte Handwerksunternehmen können sich für eine geringe Jahresgebühr von 50,- Euro brutto pro Jahr auf der Website registrieren lassen – wenn sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Damit ist die Datenbank restaurierung-handwerk.de ein unverzichtbares Rechercheportal für alle handwerklichen Leistungen zum Erhalt von Kulturerbe. Für Handwerkerinnen und Handwerker ist die Denkmalpflege inhaltlich spannend, weil hier anspruchsvolle historische und neue Handwerkstechniken gefragt sind. Auf Seiten von Eigentümerinnen und Eigentümern, Architekten und Denkmalbehörden besteht allerdings der Wunsch, nur besonders qualifizierte und geeignete Handwerksunternehmen mit Maßnahmen an ihren historischen Bauten und Objekten zu betrauen. Um diesem Wunsch entgegenzukommen und Transparenz über diese Betriebe zu schaffen, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) seine Datenbank neu aufgebaut und mit Zugangskriterien für die Aufnahme unterlegt. Nur besonders qualifizierte oder ausgezeichnete Handwerksbetriebe können sich hier eintragen. Ein Beirat, bestehend aus wichtigen Akteuren zum Erhalt von Kulturerbe, überprüft laufend die Voraussetzungen zur Aufnahme und passt sie an. Der Kriterienkatalog umfasst inzwischen 13 dieser besonderen Zulassungskriterien. Zudem sind die Handwerkskammern als handwerksrechtlich zuständige Stellen vor Ort in die Prüfung eingebunden.   Aktuelle Zulassungskriterien und Gebühren Zurück

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Dunkler und kälter, um Energie zu sparen – Neue Vorgaben ab 1. September

Dunkler und kälter, um Energie zu sparen Jeder Unternehmer tut gerade alles, um seine Energiekosten zu reduzieren. Mit der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) hat die Bundesregierung seit 1. September eine rechtliche Grundlage geschaffen, um Energiesparen vorzuschreiben. Sie gilt vorerst bis zum 28. Februar 2023 und betrifft auch das Handwerk. Die wichtigsten Regelungen haben wir hier für Sie zusammengefasst:  Außenbeleuchtung  Die Beleuchtung von Gebäuden von außen ist untersagt. Eine Ausnahme gilt für Sicherheits- und Notbeleuchtung. Ebenfalls ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten sowie allgemein alle Fälle, in denen die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann. Somit dürfen dekorative Fassadenbeleuchtungen nicht mehr betrieben werden. Eine Beleuchtung von Treppenstufen oder die Beleuchtung eines Hauseinganges mittels Bewegungsmelder bleibt dagegen gestattet. Reklameleuchten Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Das betrifft insbesondere beleuchtete Firmenlogos und -schriftzüge. Nach der Bauordnung vieler Länder sind Werbeanlagen „ortsfeste Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.“ Es gelten dieselben Ausnahmen wie bei der Fassadenbeleuchtung; sie bleibt zulässig, wenn sie aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist. Wann Letzteres der Fall ist, ist nicht ganz eindeutig. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass der beleuchtete Schriftzug über dem Eingang nicht erforderlich ist, wenn der Fußweg durch Straßenlaternen beleuchtet ist. Die Notwendigkeit der Beleuchtung wird auch nicht damit begründet werden können, dass ohne Leuchtreklame nicht erkennbar sei, dass das Geschäft geöffnet hat. Innenraumbeleuchtung Die Innenraumbeleuchtung, insbesondere die Beleuchtungen von Theken und Schaufenstern ist nicht von der Beschränkung erfasst. Sie darf daher während der gesamten Öffnungszeiten, aber auch davor und danach betrieben werden. Anderslautende Behauptungen, die vor allem in verschiedenen Sozialen Medien kursieren, sind falsch. Ladentüren Ladentüren müssen geschlossen bleiben. Das dauerhafte offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, ist untersagt, sofern es nicht für die Funktion des Ein- oder Ausganges als Fluchtweg erforderlich ist. Zurück

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Aktualisierte Richtlinien für Mini- und Midi-Jobs

Aktualisierte Richtlinien für Mini- und Midi-Jobs Mit dem 1. Oktober treten neue Regelungen rund um Mini-Jobs und den Übergangsbereich (Midi-Jobs) in Kraft. Der ZDH hat dazu in seinem Flyer die wichtigsten Informationen, u.a. zu Abgaben und Beiträgen bei geringfügiger Beschäftigung im Handwerk, zusammengestellt. Regelungen, Abgaben und Beiträge Ratgeber Handwerk Flyer als PDF Zurück

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Handwerk fordert Bildungswende

Handwerk fordert Bildungswende Das Handwerk hat beim ZDH-Forum „Zukunft braucht Können – Fachkräfte für das Handwerk“ auf der IHM an die Politik appelliert, eine Bildungswende zu vollziehen hin zu einer stärkeren Wertschätzung und ideellen wie finanziellen Förderung der Berufsbildung. Das Handwerk hat beim ZDH-Forum „Zukunft braucht Können – Fachkräfte für das Handwerk“ am Donnerstag auf der Internationalen Handwerksmesse (IHM) in München mit einem Bildungsaufruf an die Politik appelliert, eine Bildungswende zu vollziehen hin zu einer deutlich stärkeren Wertschätzung und ideellen wie finanziellen Förderung der beruflichen Bildung. In den Reden und Diskussionsbeiträgen während des ZDH-Forums wurde einhellig darauf hingewiesen, dass die ökologische und digitale Transformation nur gelingen kann, wenn ausreichend qualifizierte Fachkräfte im Handwerk sie vor Ort umsetzen. „Der Mangel an Nachwuchs bei qualifizierten Fachkräften im Handwerk stellt nicht allein für das Handwerk, sondern für unsere Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt ein Problem dar, da er generell unsere Zukunftsfähigkeit bedroht“, betonte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), zu Beginn des ZDH-Forums. Klimaschutz und Energiewende könne es nur mit dem Handwerk und nur mit seinen qualifizierten Fachkräften geben. „Millionen Handwerkerinnen und Handwerker sind bereits jetzt täglich aktive Klimaschützer, wenn sie Solardächer installieren, Ladesäulen für die E-Mobilität und Windparks bauen, wenn sie Heizungen austauschen und Häuser energieeffizient sanieren und bauen“, so Wollseifer. Aber auch für die Aufrechterhaltung der täglichen Daseinsversorgung – etwa mit Lebensmitteln oder mit Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen einer alternden Gesellschaft – seien qualifizierte Handwerkerinnen und Handwerker unverzichtbar. Ausgelöst durch die vielen gleichzeitigen und ineinandergreifenden Krisen aktuell steige der Druck zur Transformation und damit auch der Druck auf das Handwerk als dem Transformations-Umsetzer. Gleichzeitig fehlen im Gesamthandwerk schon jetzt schätzungsweise rund 250.000 Fachkräfte – Tendenz steigend. Diese Fachkräftelücke werde sich voraussichtlich in den kommenden Jahren zum einen wegen der demografischen Entwicklung und zum anderen des weiter anhaltenden Dranges zum Studium weiter vergrößern. Jedes Jahr bleiben allein im Handwerk um die 20.000 von Betrieben angebotene Ausbildungsplätze unbesetzt, weil Bewerberinnen und Bewerber fehlen. Zugleich wechseln viele qualifizierte Handwerkerinnen und Handwerker in den kommenden Jahren in den Ruhestand. Rund 125.000 Handwerksbetriebe stehen in den nächsten fünf Jahren zur Nachfolge an. „Man muss kein Prophet sein, um vorauszusehen, dass wir all die zusätzlichen Vorhaben besonders im Klima- und Umweltschutz mit dem jetzigen Stamm an Beschäftigten nicht hinbekommen werden. Wir brauchen also nicht nur eine Klimawende. Wir brauchen nicht nur eine Energiewende. Wir brauchen nicht nur eine Mobilitätswende. Für all das brauchen wir vor allem eine Bildungswende“, bringt es Handwerkspräsident Wollseifer auf den Punkt. Mit einem Aufruf zur Bildungswende appellierte die Handwerksorganisation an die Politik, die Fachkräftesicherung aktiv zu unterstützen und nennt als vorrangige vier Handlungsfelder: eine gleichwertige Behandlung beruflicher und akademischer Bildung, eine gesetzliche Festschreibung der Gleichwertigkeit, eine Entlastung von Ausbildung und Ausbildungsbetrieben und eine bundesweit flächendeckende Berufsorientierung zu den Möglichkeiten beruflicher Bildung. In zwei Panels während des ZDH-Forums diskutierten Vertreter aus Politik, Gesellschaft und dem Handwerk über die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fachkräftesicherung. Einig waren sich die Teilnehmer von Panel 1, dass berufliche Bildung das Können im Handwerk sichert. Was die Bildungspolitik leisten muss, um genügend beruflich ausgebildete Fachkräfte für das Handwerk zu sichern, darüber tauschten sich der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, der Handwerksunternehmer und Preisträger des „Heribert-Späth-Preises“ für besonders gelungene Ausbildungsleistungen Johannes Demmelhuber sowie der ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer aus. Was Arbeitsmarktpolitik und Zuwanderung zur Fachkräftesicherung beitragen können, war Diskussionsgegenstand im Panel 2 mit der designierten Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit Andrea Nahles, dem Direktor des Instituts der Deutschen Wirtschaft Prof. Dr. Michael Hüther, der Mitinhaberin eines Malerbetriebs und Vorsitzenden des Landesverbandes Bayern der UnternehmerFrauen im Handwerk Claudia Beil sowie ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Zur Bildergalerie des IHM-Forums Über die IHM Die Internationale Handwerksmesse (IHM) mit Garten München und „Handwerk & Design“ findet 2022 erstmals und einmalig im Sommer auf dem Messegelände München statt. Besucherinnen und Besucher können sich vom 6. bis 10. Juli 2022 (Mittwoch bis Sonntag) zu allen Themen rund ums Handwerk inspirieren und beraten lassen. Mit diesmal rund 650 Ausstellerinnen und Ausstellern aus 60 Gewerken ist sie die internationale Leitmesse des Handwerks. Zum ZDH-Messeüberblick Quelle: https://www.zdh.de/presse/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/handwerk-fordert-bildungswende/https://www.zdh.de/presse/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/handwerk-fordert-bildungswende/ Zurück

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Das Portal „Handwerk macht Schule“ des Deutschen Handwerkskammertags (DHKT) ist ab sofort verfügbar

Wir bringen die Themen des Handwerks in die Schule und den Unterricht Das Portal „Handwerk macht Schule“ des Deutschen Handwerkskammertags (DHKT) ist ab sofort verfügbar und stellt, in Kooperation mit dem Eduversum-Verlag, kostenlose Lehrinhalte für Lehrer an allgemeinbildenden Schulen bereit. Parallel dazu sind alle Inhalte des Portals auf der reichweitenstarken Plattform „Lehrer online“ integriert. Das Portal flankiert die erfolgreiche Kampagne des Handwerks im Schulunterricht: Dabei werden Alltagsbezug und Lebensnähe großgeschrieben. Hauptziel ist, Vielfalt und Zukunftspotenziale des Handwerks aufzuzeigen. Dabei geht es jedoch um weit mehr als um Mörtel, Malerpinsel, Mehl oder Maulschlüssel. Im Fokus stehen vor allem Themen wie Zukunft, Innovation und Nachhaltigkeit. https://www.handwerk-macht-schule.de/ Zurück

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Notfallplan Gasversorgung

Notfallplan Gasversorgung Am Donnerstag, den 23. Juni 2022, hat das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen. Die Alarmstufe folgt auf die am 30. März 2022 ausgerufene Frühwarnstufe. In der Alarmstufe funktioniert der Markt weiterhin und kann die Versorgung sicherstellen, jedoch ist mit weiter steigenden Preisen zu rechnen. Mit der Ausrufung der Alarmstufe ist aber kein Automatismus verbunden, der den Energieversorgungsunternehmen erlauben würde, die Preise in ihren Verträgen sofort einseitig zu erhöhen. Hierzu müsste zusätzlich die Bundesnetzagentur (BNetzA) öffentlich die „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen“ feststellen, was im § 24 des Energiesicherungsgesetz (EnSiG) geregelt ist. Gemeinsam mit den Fachverbänden beobachtet der ZDH das Geschehen sehr genau und steht in ständigem Kontakt zu BMWK und BNetzA. Neben der Sicherstellung einer größtmöglichen Versorgungssicherheit der Handwerksbetriebe, die absehbar auf hinreichende Gaslieferungen insbesondere für ihre Arbeitsprozesse angewiesen sind, haben hat der ZDH auch die immer stärker steigenden Energiepreise im Blick, für welche gerade die besonders betroffenen Betriebe noch nicht oder nicht adäquat in den staatlichen Hilfsprogrammen berücksichtigt werden. Auch hierzu steht er in intensivem Dialog mit dem BMWK. Der Notfallplan Gasversorgung Der Notfallplan beruht auf den im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG), im Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EnSiG) und in der Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise (GasSV) niedergelegten Regelungen. Diese deutschen Vorschriften wiederum haben ihre EU-rechtliche Grundlage in der Verordnung (EU) 2017/1938 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (SoS-VO). Entsprechend der SoS-VO wurden drei Krisenstufen mit jeweils spezifischen zu ergreifenden Maßnahmen definiert: Frühwarnstufe Alarmstufe Notfallstufe. Zu diesen Stufen folgende Hinweise: Frühwarnstufe:Sie wird vom Bundeswirtschaftsminister ausgerufen, wenn konkrete, ernstzunehmende und belastbare Hinweise dafür vorliegen, dass es zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe kommen kann. Die Bedingungen sind angesichts drohender Engpässe in der Energieversorgung aus Russland gegeben. Die Ausrufung der Frühwarnstufe bedeutet noch keine akuten Engpässe in der Versorgung der Gesamtwirtschaft und damit auch des Handwerks mit Gas für Wärme- oder Produktionsprozesse. Sie soll derartige drohende Konsequenzen auf ein möglichst geringes Ausmaß begrenzen. Sowohl im Bundeswirtschaftsministerium als auch in der Bundesnetzagentur wurden Krisenstäbe eingerichtet (in der Bundesnetzagentur auch einer zur Stromversorgung). Ihre Aufgabe besteht darin, kontinuierlich ein perspektivisches Gesamtbild über die Gas- Versorgungssicherheit, drohende Engpässe und marktbasierte Möglichkeiten ihrer Entschärfung zu identifizieren. Eine IT-Sicherheitsplattform Gas soll zur Sammlung und Aufbereitung möglichst umfänglicher Gaserzeugungs- und -versorgungsdaten einschließlich der Verflechtungen entlang der Wertschöpfungsprozesse aufgebaut werden. Bis Sommer dieses Jahres soll diese Plattform erstellt und einschließlich einer Simulationsübung getestet worden sein. Alarmstufe:Die Alarmstufe wird entsprechend SoS-VO ausgerufen, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt aber noch in der Lage ist, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen. Der zentrale Aspekt und Leitgedanke dieser Alarmstufe ist, dass marktbasierte Maßnahmen weiterhin – dabei allerdings mit ggf. steigenden Preisen – einen Ausgleich von Nachfrage und Angebot auf dem Gasmarkt gewährleisten können. Zu diesen marktbasierten Maßnahmen gehören insbesondere: Nutzung interner Regelenergie, Optimierung von Lastflüssen, Anforderung externer Regelenergie, Abruf von externer lokaler und/oder netzpunktscharfer Regelenergie. Die Gasversorgungsunternehmen entscheiden in eigener Verantwortung, welche Maßnahme oder welches Maßnahmenbündel erforderlich und geeignet ist, um das Funktionieren des Marktes und die Versorgung der geschützten Kunden so lange wie möglich zu gewährleisten. Zu den geschützten Kunden zählen insbesondere Privathaushalte, das Gesundheitssystem sowie kleine Gewerbebetriebe. Zu letzteren zählen laut Energiewirtschaftsgesetz weitere Letztverbraucher (neben den Haushaltskunden) im Erdgasverteilernetz, bei denen standardisierte Lastprofile anzuwenden sind (§53a EnWG). Notfallstufe:Sie wird ausgerufen, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vorliegt und wenn zuvor alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt wurden, aber die Gasversorgung nicht ausreicht, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken. Ein solcher Notfall steht ggf. für den kommenden Herbst und/oder Winter an. In der Notfallstufe kommen ergänzend nicht marktbasierte Maßnahmen zum Einsatz. Konkret übernimmt dann die Bundesnetzagentur die Zuweisung von Gasmengen, wobei es auch hier weiterhin vorrangig um die Sicherung der Gasversorgung der geschützten Kunden geht. Für diese Notfallstufe wird keine Prioritätenliste erstellt. Entscheidungen zur Gaszuteilung für Unternehmen und Betriebe sollen vielmehr in Ansehung der jeweiligen Rahmenbedingungen getroffen werden, dies unter besonderer Berücksichtigung der wechselseitigen wirtschaftlichen Verflechtung unter Einbeziehung von Zweit- und Drittrundeneffekten und ggf. drohenden Kaskadeneffekten. Die IT-Sicherheitsplattform Gas soll hierfür die datengestützte Grundlage bieten. Die Gasversorgung soll dabei nicht an die Größe eines Unternehmens geknüpft werden. Allerdings ist eine gewisse branchenspezifische Priorisierung, wie insbesondere für den Lebensmittel- und den Pharmabereich, geplant. Weitere Informationen finden Sie in der vom BMWK veröffentlichten FAQ Liste – Notfallplan Gas. PDF Notfallplan Gas Zurück

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Europäische Energie- und Klimawende braucht das Handwerk

Europäische Energie- und Klimawende braucht das Handwerk Der Industrie- und Handelsausschuss hat am Mittwoch seine Positionen zu Erneuerbaren Energien sowie zur Energieeffizienz als Teil des „Fit für 55“-Pakets verabschiedet. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die Annahme seiner Positionen zu Erneuerbaren Energien im Industrieausschuss ist ein wichtiger und ambitionierter Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Fachkräfte des Handwerks sind dafür ein unverzichtbares Standbein der beschleunigten Wende. Ausdrücklich positiv bewerten wir es, dass die Berichterstatter den Aspekt der ganzheitlichen Qualifikation von dringend benötigten Fachkräften berücksichtigen und nicht nur auf schnelle, punktuell schulende Zertifizierungsmodelle setzen. Gerade bei der Umsetzung von nachhaltigen Energie- und Effizienzmaßnahmen ist etwa das Verständnis über ein Gebäude als Ganzes von unschätzbarem Wert und sichert hochwertige und langlebige Lösungen. Angesichts der hohen Energie-, Material- und Beschaffungspreise, anziehender Zinsen und steigender Inflation ist es für die europäische Energie- und Klimawende von entscheidender Bedeutung, solche Instrumente einzusetzen, die helfen, die Klimaziele kosteneffizient zu erreichen, und zudem dafür Sorge zu tragen, Handwerksbetriebe nicht unnötig und zusätzlich zu belasten. Klimaschutz und Energieunabhängigkeit dürfen sich nicht als Bremsklötze für Handwerksbetriebe erweisen. Umso wichtiger ist es, maßgeschneiderte KMU-Instrumente anzuwenden, um die Energieeffizienz in den Betrieben zu verbessern, etwa durch Instrumente wie das im Handwerk bereits erfolgreich eingesetzte „E-Tool“ zur Sammlung von betrieblichen Energiedaten und der darauf aufbauenden zielgenauen Umsetzung von Effizienzmaßnahmen. Wir erwarten daher, dass die künftige Energieeffizienzrichtlinie dahingehend Türen weiter öffnet und Mitgliedstaaten das konsequent aufnehmen. Nur so wird es gelingen, die unverzichtbare Expertise und Leistungsfähigkeit des Handwerks für die Umsetzung des „Fit für 55“-Pakets auszuschöpfen.“  Hintergrundinformationen: Mit dem Europäischen Klimagesetz hat die EU ein neues verbindliches Minderungsziel für Treibhausgase bis zum Jahr 2030 festgelegt: Um mindestens 55% sollen die Emissionen im Vergleich zu 1990 sinken. Zur Umsetzung dieses Ziels arbeiten die EU-Gesetzgeber Rat und Europäisches Parlament (EP) derzeit an ihrer Positionierung im Rahmen des „Fit für 55“-Pakets.   Quelle: https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-europapolitik/eu-aktuell/europaeische-energie-und-klimawende-braucht-das-handwerk/ Zurück

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Regeln für den Arbeitsvertrag: Strengere Vorgaben durch das Nachweisgesetz ab dem 1. August 2022

Regeln für den Arbeitsvertrag: Strengere Vorgaben durch das Nachweisgesetz ab dem 1. August 2022 Das Nachweisgesetz verpflichtet Betriebe, ihre Mitarbeiter über die getroffenen Inhalte des Arbeitsvertrags schriftlich zu informieren. Eine Neuauflage auf Grundlage der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152 tritt am 1. August 2022 in Kraft. Für Neuverträge müssen die Konditionen nun umfangreicher gefasst werden, bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder. Auch für Altverträge empfiehlt sich die Nachbesserung. Aber auch Altverträge, die Arbeitgeber wegen Vertragsänderungen anfassen, müssen sie entsprechend angleichen. Wichtig zu wissen: Es gibt keine Übergangsfrist, Betriebe sind aufgefordert, die neuen Regelungen ab 1. August 2022 anzuwenden. Ziel ist es, die Beschäftigung für Arbeitnehmer transparenter und vorhersehbarer zu gestalten. Mit der Neuauflage des Gesetzes sind die Betriebe aufgefordert, Neuverträge nach den neuen Vorgaben zu verfassen. Bislang genügte es, wenn der Mitarbeiter spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Arbeitsvertrag schriftlich und unterzeichnet erhielt, der die Anschrift der Vertragsparteien, den Beginn der Beschäftigung und bei befristeten Arbeitsverhältnissen die Dauer, Arbeitsort, Arbeitszeiten und die Zahl der Urlaubstage benannte. Außerdem war eine kurze Tätigkeitsbeschreibung vorzunehmen und eine Kündigungsfrist anzugeben. Mit den beschlossenen Änderungen des Nachweisgesetzes werden die bereits geltenden Pflichten erweitert und weitere Anforderungen an Arbeitsbedingungen gestellt. Sie gelten für alle Arbeitnehmer. Die bisher enthaltene Ausnahme für Aushilfen, die höchstens einen Monat beschäftigt sind, wird gestrichen.  Ziel des Nachweisgesetzes ist es, Arbeitnehmer über den Inhalt ihres Arbeitsvertrags in schriftlicher Form hinreichend zu informieren und für alle Beteiligten Transparenz zu schaffen. Neben den bisher schon bestehenden Nachweispflichten sieht das Gesetz nun insbesondere die folgenden erweiterten Angaben vor: Bei der Zusammensetzung des Arbeitsentgelts auch die Vergütung von Überstunden sowie die Art der Auszahlung. Vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen. Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen. Dauer einer vereinbarten Probezeit. Hinweis, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsort frei wählen kann. Bei Arbeit auf Abruf, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden, der Zeitrahmen, der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist, und die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat. Ein etwaiger Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung. Informationen über den Versorgungsträger, wenn der Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung über einen solchen zusagt. Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für eine Kündigung und zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Auswirkungen für neue und alte Arbeitsverträge Die neuen Nachweispflichten gelten unmittelbar gegenüber allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihr Beschäftigungsverhältnis am 1. August 2022 beginnen. Bereits am ersten Arbeitstag müssen Betriebe neuen Mitarbeitenden einen Teil der Informationen (Name und Anschrift der Vertragsparteien, Arbeitsentgelt und Überstunden, Arbeitszeit) schriftlich aushändigen. Weitere Informationen (insbes. Beginn des Arbeitsverhältnisses, ggf. Befristung, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung und Überstunden) müssen innerhalb von sieben Tagen nachgereicht werden. Für die übrigen Informationen hat der Arbeitgeber einen Monat Zeit. Letztlich empfiehlt sich für die Praxis, dass neue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits vor Arbeitsbeginn die neuen Verträge inklusiver aller erforderlichen Informationen unterzeichnen sollten. Verträge von Mitarbeitenden, die bereits vor dem 1. August 2022 in einem Unternehmen beschäftigt waren, bleiben hingegen unverändert. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben allerdings das Recht, ihren Arbeitgebenden dazu aufzufordern, ihnen die neuen Informationen mitzuteilen. Dieser muss dann grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen reagieren und bereits die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich aushändigen. Weitere Informationen etwa über das Kündigungsverfahren, den Urlaub, die betriebliche Altersversorgung oder Fortbildungen müssen spätestens innerhalb eines Monats bereitgestellt werden. Das kann jeweils auch durch ein Informationsblatt geschehen, das aber ebenfalls in Schriftform ausgehändigt werden muss. Sollten sich außerdem wesentliche Arbeitsbedingungen ändern, muss der Arbeitgeber die Belegschaft initiativ bereits am Tag der Änderung schriftlich davon unterrichten. 2.000 Euro Bußgeld möglich – pro Verstoß Bei einem Verstoß gegen das Nachweisgesetz kann zukünftig ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro pro Verstoß fällig werden. Wer also systematisch etwa gegen das Schriftformerfordernis verstößt, die Auskünfte nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aushändigt, muss – gerade bei einer hohen Anzahl von Mitarbeitenden – tief in die Tasche greifen. Dass das Nachweisgesetz nicht eingehalten wird, kann z.B. bei Sozialversicherungs- oder Rentenprüfungen sowie bei Kontrollen des Zoll zum Mindestlohn auffallen. Zurück

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Klimatransformation im Betrieb

Klimatransformation im Betrieb Der innerbetriebliche Energieverbrauch ist vor allem für energieintensive Gewerke von Bedeutung. Dabei bietet das Handwerk Unterstützungsangebote wie die „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ oder „Initiative Eneergieeffizienznetzwerke“. Der innerbetriebliche Energieverbrauch spielt für energieintensive Gewerke, wie z.B. Bäcker, Fleischer oder Tischler, eine zentrale Rolle. Dies liegt daran, dass die Energiekosten, im Fall der Bäcker bis zu 9,9 Prozent an den Gesamtkosten ausmachen. Bei Fleischern sind es beispielsweise 9,4 Prozent und bei Tischlern 9 Prozent (Quelle: DHI). Es zeigt sich, dass sich rund 15 Prozent der Handwerksbetriebe zum innerbetrieblichen Energieverbrauch beraten lassen. Die Nachfrage nach einer Energieeffizienz-Beratung hängt dabei nicht nur von der Energieintensität des jeweiligen Betriebes, sondern auch von der Anzahl der Mitarbeiter ab. So zeigt sich, dass von den Unternehmen mit 20 Beschäftigten rund 20 Prozent der Betriebe eine Energieeffizienz-Beratung beauftragen, während bei Betrieben mit mehr als 100 Mitarbeitern bereits 40 Prozent der Betriebe eine solche Dienstleistung in Anspruch nehmen. Diese Sensibilität größerer Handwerksbetriebe für das betriebliche Energieeffizienz-Potenzial findet sich aufgrund der geringen Personalstärke in kleineren Handwerksbetrieben seltener. Doch auch bei diesen kleineren Betrieben, die rund 80 Prozent der Handwerksbetriebe in Deutschland ergeben und im Schnitt fünf Mitarbeiter haben, liegt teilweise eine hohe Energieintensität vor. Dies gilt es zu ändern, zumal es mit der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) ein Angebot gibt, dass über Strukturen und Instrumente verfügt, die maßgeschneidert die innerbetriebliche Energieeffizienz und den Weg zu mehr Klimaschutz im Unternehmen adressieren. Da die Instrumente mit über 700 Handwerksbetrieben entwickelt und erprobt wurden, passen die Instrumente zu den handwerklichen Betriebserfordernissen und werden von den Betrieben akzeptiert. Die Instrumente sind hochgradig anschlussfähig zu künftigen betrieblichen Erfordernissen der Klimaschutztransformation. Strukturen Die bisherige Struktur besteht im Kern aus einem leistungsfähigen bundesweiten Netzwerk aus sieben Umweltzentren der Handwerkskammern und deren 45 Transferpartnern bei Kammern, Innungen und Verbänden. Koordiniert durch den ZDH, die Umweltzentren des Handwerks und das MIE-Netzwerkwerk der Transferpartner, stehen den Betrieben bundesweit Beraterinnen und Berater zur Unterstützung zur Verfügung. Instrumente Die zum Zweck der Steigerung der innerbetrieblichen Energieeffizienz und der damit einhergehenden CO2-Reduktion entwickelten und erprobten Instrumente – wie beispielsweise der CO2-Mehrkosten Rechner – sind hochgradig anschlussfähig zu den mit der Klimatransformation verbundenen Herausforderungen: Sei es die datengestützte Identifikation geeigneter Klimaschutzmaßnahmen, die Erfüllung rechtlicher Anforderungen oder das Erbringen von Klimaschutznachweisen.   Energiewechsel-Kampagne des BMWK   BMWK Um die Unterstützung zu erhöhen und Schwung in die Energiewende zu bekommen, hat das BMWK die breit angelegte Kampagne„80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ gestartet. www.energiewechsel.de Saar-Lor-Lux Umweltz. Eines dieser erprobten und besonders anschlussfähigen Instrumente ist das cloudbasierte digitale E-Tool, das auf der SpaEfV basiert. Über eine nutzergeführte Datenerfassung werden im E-Tool individuelle Auswertungen der Jahresverbräuche und die Identifikation anschließender maßgeschneiderter Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen ermöglicht. Damit kann das E-Tool im Zuge eines digital unterstützten, kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserungsprozesses genutzt werden. Mit dem E-Tool erhalten insbesondere solche Betriebe eine Unterstützung, die aufgrund geringer Betriebsgröße ansonsten kein adäquates Instrument zur Verfügung haben. Zudem sind bereits jetzt im E-Tool ein PV-Rechner integriert, die Erfassung der Emissionen des Fuhrparks, eine grafische Darstellung des betrieblichen Transformationsprozesses, die Erstellung eines betrieblichen CO2-Fussabdrucks sowie auch auf kWh und CO2-Emissionen basierende Benchmarks und Verweise auf Förderprogramme des Bundes. Effizient zur Effizienz und zum Klimaschutz Ziel von Energieeffizienz-Netzwerken ist es, dass teilnehmende Unternehmen kostengünstig und gemeinschaftlich ihre Energieeffizienz und damit die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit steigern. Daher haben der ZDH, die Bundesregierung und weitere Verbände der Wirtschaft bereits 2014 eine Vereinbarung über die Einführung von Energieeffizienz-Netzwerken unterzeichnet und damit die Initiative Energieeffizienz-Netzwerke gestartet. Die Initiative wurde aufgrund ihres Erfolgesim Jahr 2021 verlängert und wird bis Ende 2025 fortgeführt. Da die Mitarbeit in Energieeffizienz-Netzwerken bei allen Vorteilen personellen und organisatorischen Aufwand mit sich bringt, übersteigen die Kosten der Netzwerkteilnahme, gerade bei Unternehmen mit weniger als 80.000 Euro Jahresenergiekosten, häufig den Nutzen. Gerade kleinere Unternehmen mit durchschnittlich fünf Mitarbeitern sind der Art strukturiert, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Energieeffizienz-Netzwerke oft suboptimal ist. Dennoch hat das Handwerk in energieintensiven Gewerken Effizienzpotenziale identifiziert, die in für kleine Betriebe passend ausgestalteten Energieeffizienz-Netzwerken effizient gesteigert werden können. Daher hat sich der ZDH für passend ausgestaltete Energieeffizienz-Netzwerk-Formen sowie für eine Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses solcher Energieeffizienz-Netzwerke eingesetzt. Dabei verknüpft das Handwerk sein Engagement im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz mit seinen Aktivitäten im Kontext der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke. Im Ergebnis können die Einrichtungen der Handwerksorganisation, wie bspw. die Kammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen etc. als Träger eines Netzwerkes fungieren. Auch dürfen die entsprechend qualifizierten Mitarbeiter der Kammern und Verbände als Netzwerkmoderatoren auftreten. Zudem können die im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz entwickelten Energieeffizienz-Instrumente, wie z.B. das E-Tool, seitens der Berater der Kammern und Verbände zur Netzwerkarbeit eingesetzt werden. Das erste Energieeffizienz-Netzwerk im Handwerk wurde von den Essener Unternehmerfrauen des Handwerks gegründet und fachlich durch das Umweltzentrum der Handwerkskammer Düsseldorf unterstützt. So wurde das engagierte Netzwerkteam bei der Jahresveranstaltung der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke ausgezeichnet. Netzwerk für Energieeffizienz und Klimaschutz Da sich auch die Handwerksorganisation selbst dem Klimaschutz verpflichtet fühlt, haben am 16. Juni 2021 elf Handwerkskammern das erste Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk seiner Art gegründet. Das Netzwerk hat zum Ziel, die Chancen von Energieeffizienz und Klimaschutz in den beteiligten Handwerkskammern zu stärken. Damit tragen die Kammern als Multiplikatoren des Effizienz- und Klimaschutzschutzgedankens in den Regionen zum Erfolg der Netzwerkinitiative bei. Keimzelle dieses Kammernetzwerkes sind die Umweltzentren des Handwerks. Klimaschutz-Maßnahmen können beispielsweise die energieeffiziente Beheizung der Bildungszentren, die Optimierung der Beleuchtung von Veranstaltungsräumen, eine energieeffiziente Optimierung der IT oder aber auch die Installation einer smarten Gebäudetechnik sein. Die beteiligten Handwerkskammern nutzen das im Rahmen der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ entwickelte E-Tool in der Netzwerkarbeit, um den Energieverbrauch zu analysieren, die Netzwerkarbeit zu administrieren und gemeinsam das Energieeinsparziel zu erreichen. Durch das gemeinsame Engagement der Handwerkskammern in diesem neuen Netzwerk werden die beteiligten Kammern ihre Rolle als Vorbilder und wichtige Multiplikatoren der Nachhaltigkeit in den Regionen weiter stärken und so dazu inspirieren, dass weitere Netzwerke gegründet werden. in Zusammenarbeit mit dem ZDH DHZ-Energiesparserie   Die Artikelserie der Deutschen Handwerkszeitung (DHZ)  zeigt ausgewählte Handwerksbetriebe mit sehr konkreten und anschaulichen Vorschlägen zum Energieeinsparen in den täglichen Betriebsabläufen. Handwerksbäcker müssen Energiekosten senken: So klappt´s (Datum: 17. Februar 2022) Energie sparen: So klappt’s beim Friseur (Datum: 22.

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Gestiegene Energiepreise: Entlastungspaket und Steuerentlastungsgesetz 2022

Entlastungspaket und Steuerentlastungsgesetz 2022 Aufgrund der hohen Energie- und Kraftstoffpreise hat die Bundesregierung mit dem „ Steuerentlastungsgesetz 2022“ verschiedene Steuervergünstigungen auf den Weg gebracht. Zur Entlastung werden dabei folgende steuerliche Maßnahmen vorgesehen, die rückwirkend zum 1.Januar 2022 in Kraft treten: Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von bislang 1.000 EUR auf 1.200 EUR erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2022.Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird bereits während des Jahres monatlich beim Lohnsteuerabzug in den Steuerklassen I bis V berücksichtigt. Erhöht sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag im Laufe des Jahres 2022 mit steuerlicher Rückwirkung, ist diese rückwirkend im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen. Eine Arbeitgeberverpflichtung zur rückwirkenden Berücksichtigung besteht nur dann nicht, wenn ihm dies wirtschaftlich nicht zumutbar ist (z. B. weil der Mitarbeiter mittlerweile aus dem Betrieb ausgeschieden ist). Eine Berücksichtigung erfolgt dann im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung des jeweiligen Arbeitnehmers.  Erhöhung des Grundfreibetrags Außerdem steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer rückwirkend zum 1.1.2022 von derzeit 9.984 EUR um 363 EUR auf 10.347 EUR.Praxishinweis: Bei Berechnung der Lohnsteuer wird der Grundfreibetrag ebenfalls berücksichtigt. Kommt es zu einer rückwirkenden Erhöhung, ist die Lohnsteuer gleichfalls rückwirkend zu korrigieren, wenn dies dem Arbeitgeber wirtschaftlich zumutbar ist. Eine Verpflichtung zur Neuberechnung scheidet allerdings aus, wenn z. B. der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keinen Arbeitslohn mehr bezieht oder wenn die Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt oder ausgeschrieben worden ist. In diesen Fällen tritt der Effekt aus der Erhöhung des Grundfreibetrags im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein.Praxishinweis: Der zuvor vorgenommene Lohnsteuerabzug ist nach dem Inkrafttreten der Änderungen im Juni 2022 vom Arbeitgeber zu korrigieren, wenn ihm dies wirtschaftlich zumutbar ist (§ 41c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 EStG). Die Finanzverwaltung hat dazu neue Programmabläufe bekannt gemacht, die ab 1. Juni 2022 anzuwenden sind. Die Art und Weise der Neuberechnung ist jedoch nicht zwingend festgelegt. Sie kann durch eine Neuberechnung zurückliegender Lohnzahlungszeiträume, durch eine Differenzberechnung für diese Lohnzahlungszeiträume oder durch eine Erstattung im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer für einen demnächst fälligen sonstigen Bezug erfolgen. Eine Verpflichtung zur Neuberechnung scheidet aus, wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin keinen Arbeitslohn mehr bezieht oder wenn die Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt oder ausgeschrieben worden ist (§ 41c Absatz 3 EStG).Ändert der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nicht, können die höheren Freibeträge bei der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend gemacht werden. In Ausnahmefällen können Betroffene beim Betriebsstättenfinanzamt bis zur Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung eine Erstattung der Lohnsteuer beantragen (§ 41c Absatz 3 EStG, R 41c.1 Absatz 5 Satz 3 LStR). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den höheren Grundfreibetrag und den höheren Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Berechnung der Lohnsteuer zu berücksichtigen.   Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler und lohnsteuerliche Folgewirkungen Vor dem Hintergrund der aktuellen Benzinpreisentwicklung erfolgt eine vorgezogene Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer um 3 Cent pro Kilometer von 35 Cent auf 38 Cent.Praxishinweis: Es bleibt abzuwarten, ob auch die Fahrtkostenpauschale bei Reisekosten von gegenwärtig 0,30 EUR/km (PKW) rückwirkend ab 1. Januar 2022 angehoben wird.   Folgewirkung auf die Lohnsteuer-Pauschalierung Die geplante Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. wirkt sich auch auf das Lohnsteuer-Pauschalierungsvolumen nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG aus. Nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 15 % für die nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Leistungen, die in § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. a) bzw. Buchst. b) EStG genannt sind, pauschalieren. Der Höhe nach ist die Pauschalierung auf die Beträge begrenzt, die der Arbeitnehmer ansonsten als Werbungskosten geltend machen könnte. Die gestaffelte Entfernungspauschale wirkt sich somit auf die Pauschalierungshöhe aus.   300 Euro Energiepauschale 2022 Allen aktiv sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklassen 1 bis 5 soll noch im Jahr 2022 einmalig eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale soll unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen ( Pendlerpauschale bzw. Entfernungspauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreie Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) »on top« gewährt werden. Der Anspruch auf die EPP entsteht am 1.9.2022. Die Pauschale soll der Einkommensteuer unterliegen. Zusätzlich fallen ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an.Bei Arbeitnehmern soll die Auszahlung über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherrn erfolgen. Arbeitgeber haben die EPP dazu in der Regel im September 2022 an ihre Arbeitnehmer auszuzahlen. Die Arbeitgeber sollen die Pauschale vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer entnehmen dürfen. Bei vorschüssiger Lohn-/Gehalts-/Bezügezahlung ist eine Auszahlung mit der Abrechnung für den Lohnzahlungszeitraum September 2022 aus steuerrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Gibt der Arbeitgeber die Lohnsteuer-Anmeldung vierteljährlich ab, kann die EPP an den Arbeitnehmer davon abweichend im Oktober 2022 ausgezahlt werden (Wahlrecht). Gibt der Arbeitgeber die Lohnsteuer-Anmeldung jährlich ab, kann er ganz auf die Auszahlung an seine Arbeitnehmer verzichten. Die Arbeitnehmer können in diesem Fall die EPP über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 erhalten.Kann die Auszahlung aus organisatorischen oder abrechnungstechnischen Gründen nicht mehr fristgerecht im September 2022 erfolgen, bestehen keine Bedenken, wenn die Auszahlung mit der Lohn-/Gehalts-/Bezügeabrechnung für einen späteren Abrechnungszeitraum des Jahres 2022, spätestens bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer, erfolgt.Übersteigt die insgesamt zu gewährende EPP den Betrag, der insgesamt an Lohnsteuer abzuführen ist, wird der übersteigende Betrag dem Arbeitgeber von dem Finanzamt erstattet, an das die Lohnsteuer abzuführen ist. Technisch wird dies über eine sog. Minus-Lohnsteuer-Anmeldung abgewickelt. Ein gesonderter Antrag des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Der Erstattungsbetrag wird in diesem Fall auf das dem Finanzamt benannte Konto des Arbeitgebers überwiesen.Eine Kostenerstattung für die Auszahlungsabwicklung ist für Unternehmen nicht vorgesehen. Der Kostenaufwand kann sich allerdings nach den allgemeinen Regeln steuermindernd auswirken.Selbständige sollen die Energiepreispauschale über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten. Die Herabsetzung der Vorauszahlungen erfolgt verwaltungsintern. Wurden bereits für den 10. September 2022 auf der Grundlage des „alten“ Vorauszahlungsbescheides Zahlungen an das Finanzamt geleistet, wird der überzahlte Betrag automatisch auf das Konto zurückerstattet, soweit keine weiteren Steuerrückstände bestehen.Praxishinweis: Eine FAQ-Liste der Finanzverwaltung beantwortet weitere Fragen u.a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.   Kinderbonus Zur Abfederung besonderer Härten für Familien wird für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 EUR über die Familienkassen ausgezahlt. Der Bonus wird auf

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Sie fallen aus, wir springen ein. Ausfall des Inhabers oder Geschäftsführers.

Sie fallen aus, wir springen ein. Ausfall des Inhabers oder Geschäftsführers. Jedem Inhaber und Geschäftsführer eines Handwerksbetriebes verschafft es schlaflose Nächte, wenn er an den eigenen langfristigen Ausfall denkt. Wer kümmert sich dann um meinen Betrieb? Ein langfristiger Ausfall kann gerade bei kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben nicht ohne Weiteres kompensiert werden. So kann es zu negativen Auswirkungen auf die Auftragslage, den Mitarbeitereinsatz und den Umsatz kommen. Auch bei optimalen betrieblichen Arbeitsabläufen und top motivierten Mitarbeitern gibt es Aufgaben, die eben nur der „Chef“ erledigen kann. Mit der neuen Inhaber-Ausfallversicherung der SIGNAL IDUNA sichern Inhaber oder Geschäftsführer von Handwerksbetrieben ihren krankheits- oder unfallbedingten Ausfall ab. So werden finanzielle Einbußen durch eine längere Arbeitsunfähigkeit aufgefangen. Die Leistung fließtdabei an den Betrieb und steht zur freien Verfügung. Unter anderem können weiterlaufende Kosten wie Miete, Gehälter und auch sonstige Verbindlichkeiten bezahlt werden. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben anrechenbar. Natürlich könnte mit der Leistung aus der Inhaber-Ausfallversicherung auch eine fachkompetente und vertrauenswürdige Ersatzkraft finanziert werden. Die Leistung wird bereits bei einer Teil-AU von 60% Leistung fällig. Damit ist auch für den Fall vorgesorgt, dass man für den Einsatz vor Ort ausfällt aber noch anfallende Büroarbeiten ausüben kann. Für Innungsmitglieder hat SIGNAL IDUNA – als langjähriger Partner des Handwerks – auch hier wieder eine attraktive Zusatzleistung integriert. Buchen Sie sich in unserem Onlinekalender einen 30-minütigen telefonischen Beratungstermin oder eine Onlineberatung unter diesem Link: https://doodle.com/bp/si2017/inhaberausfall-durch-krankheit-oder-unfall—telefontermin

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