Update Novemberhilfe: Antragstellung und Abschlagszahlung

Antragstellung
Anträge sollen in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können (Link: https://antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder steuerberatenden Rechtsanwalt erfolgen.

Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt. Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal (Link: https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl/hinweis2).

Die Antragstellung der Novemberhilfe erfolgt unabhängig von der Überbrückungshilfe.

Abschlagszahlung
Ab Ende November werden für Soloselbständige und Unternehmen Abschlagszahlungen gewährt.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

  • Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  • Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  • Die Antragstellung startet in der letzten Novemberwoche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
  • Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  • Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität der Antragstellenden vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.


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