Neue Corona-Hilfe: 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 sollen erstattet werden.

Im Zusammenhang mit der Schließung von Betrieben haben Bundesfinanzminister und Bundeswirtschaftsminister schnelle Hilfen angekündigt. Die genaue Regelung steht noch aus. Erste Hinweise, an wen sich das Unterstützungsangebot richtet und wie die Hilfe aussehen soll, finden Sie hier:
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/10/20201029-neue-corona-hilfe-stark-durch-die-krise.html

Antragsberechtigt sollen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sein, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, sollen zeitnah geklärt werden.

Der geplante Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des Umsatzes im November des Vorjahres für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. 70 Prozent darüber.


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