Zum Inhalt springen
  • Start
  • Innungen & Mitgliedschaft
    • Innungen
    • Vorteile Innungsmitgliedschaft
  • Ausbildung im Handwerk
    • Übersicht
    • Deine Ausbildung im Handwerk
    • Handwerksbildungszentren / ÜBL
    • Lehrlingswarte
  • Wir für Sie
    • Über uns
    • Vorstand
    • Geschäftsstelle
    • Steuerberatung & Buchführung
    • Juristische Beratung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
    • Inkasso
    • Stellenausschreibungen
    • Sachverständige
    • Anträge & Formulare
    • Betriebsbörse
    • Partner
    • Links
  • Aktuelles
  • Presse
Menü
  • Start
  • Innungen & Mitgliedschaft
    • Innungen
    • Vorteile Innungsmitgliedschaft
  • Ausbildung im Handwerk
    • Übersicht
    • Deine Ausbildung im Handwerk
    • Handwerksbildungszentren / ÜBL
    • Lehrlingswarte
  • Wir für Sie
    • Über uns
    • Vorstand
    • Geschäftsstelle
    • Steuerberatung & Buchführung
    • Juristische Beratung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
    • Inkasso
    • Stellenausschreibungen
    • Sachverständige
    • Anträge & Formulare
    • Betriebsbörse
    • Partner
    • Links
  • Aktuelles
  • Presse
Suche
Close this search box.

können mittlerweile bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Ende der vertraglich vereinbarten Probezeit der Auszubildenden. Weitere Informationen sowie die  Antragsformulare und Formulare für die notwendigen Bescheinigungen stehen auf folgender Webseite zum Download bereit: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.


Zurück

Weitere Artikel ansehen

Vorheriger Beitrag„Die Ausbildungsbereitschaft im Handwerk in der Region ist ungebrochen“
Nächster BeitragNRW-Soforthilfe 2020: Verbesserungen bei der Abrechnung und Wiederaufnahme des Rückmeldeverfahrens zum Herbst

Das könnte dir auch gefallen

Der Koalitionsausschuss hat sich am Abend des 3. Juni 2020 auf ein umfassendes Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket (s. Anlage) geeinigt.

09/06/2020

Neue Corona-Hilfe: 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 sollen erstattet werden

03/11/2020

KfW-Sonderprogramm wird verlängert und erweitert – KfW-Schnellkredit jetzt auch für Kleinstunternehmen möglich

12/11/2020

Kreishandwerkerschaft
Bonn•Rhein-Sieg
Grantham-Allee 2-8
53757 Sankt Augustin

Tel.: 02241/990-0
Fax: 02241/990-100

Öffnungszeiten Geschäftstelle:
Montag – Donnerstag
8:30 Uhr  – 14:00 Uhr
Freitag 
8:30 – 12 Uhr

Öffnungszeiten Steuerberatungs- und Buchführungsstelle 
Montag bis Donnnerstag
7.30 bis 12.00 und 13.00 bis 16.30 Uhr
Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr

Facebook Instagram Youtube
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Datenschutz Social
  • Privatsphäre-Einstellungen ändern
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Datenschutz Social
  • Privatsphäre-Einstellungen ändern
Weiterlesen »
DIE KAMPAGNE: VORFAHRT VERNUNFT
DIE KAMPAGNE: VORFAHRT VERNUNFT
DIE KAMPAGNE: VORFAHRT VERNUNFT
DIE KAMPAGNE: VORFAHRT VERNUNFT
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner