„Corona-Dokumentation“: Gut gerüstet bei zukünftigen Betriebsprüfungen und Nachschauen
Seit Beginn der Corona-Pandemie sehen sich Betriebe mit behördlichen und regional unterschiedlichen Auflagen konfrontiert, die sich gravierend auf betriebliche Abläufe und damit auf Chancen zur Erzielung von Einnahmen auswirken. Im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Nachschauen führt dies zwangsläufig zu „Auffälligkeiten“ und entsprechenden Nachfragen. Ob eine Aufklärung dann noch nach Jahren gelingt, erscheint zumindest aufgrund der ständigen Veränderungen fraglich. Wann galten welche Auflagen und welche Auswirkungen hatten diese konkret auf den betroffenen Betrieb?
Die freiwillige Anfertigung einer „Corona-Dokumentation“ kann später dabei helfen, Sachverhalte aufzuklären, das Schätzungsrisiko zu minimieren oder Kalkulationsdifferenzen zu verringern. Der Aufbau und der Inhalt einer entsprechenden Dokumentation unterliegt keinen Vorgaben. Der ZDH hat hierfür ein Muster zur Verfügung gestellt. Dieses erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird bei Bedarf durch den ZDH aktualisiert. Es ist als Orientierungshilfe für die Betriebe zu verstehen und muss an die individuellen Verhältnisse angepasst werden.