Erfolgreich zur E-Rechnung
onlineAb dem 01.01.2025 gilt die neue Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung. Ab diesem Zeitpunkt muss Ihr auch Betrieb in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Ansonsten kann die Vorsteuer nicht wie gewohnt abgezogen werden. Angesichts der weitreichenden Auswirkungen besteht bei vielen Betroffenen aber noch Informationsbedarf. Die Kreishandwerkerschaft Bonn·Rhein-Sieg bietet daher ein Webinar an, in dem grundlegende Fragen geklärt werden.