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Erfolgreich zur E-Rechnung

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Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung. Ab diesem Zeitpunkt muss Ihr auch Betrieb in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Ansonsten kann die Vorsteuer nicht wie gewohnt abgezogen werden. Angesichts der weitreichenden Auswirkungen besteht bei vielen Betroffenen aber noch Informationsbedarf. Die Kreishandwerkerschaft Bonn·Rhein-Sieg bietet daher ein Webinar an, in dem grundlegende Fragen geklärt werden.

Erfolgreich zur E-Rechnung

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Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung. Ab diesem Zeitpunkt muss Ihr auch Betrieb in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Ansonsten kann die Vorsteuer nicht wie gewohnt abgezogen werden. Angesichts der weitreichenden Auswirkungen besteht bei vielen Betroffenen aber noch Informationsbedarf. Die Kreishandwerkerschaft Bonn·Rhein-Sieg bietet daher ein Webinar an, in dem grundlegende Fragen geklärt werden.