Die Überbrückungshilfe des Bundes bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Informationen.
Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Sie ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern und hat eine Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020).
Seit dieser Woche können nun auch Anträge gestellt werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des NRW-Wirtschaftsministerium.
Auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt es alle zentralen FAQ´s und die Möglichkeit zur Beantragung.
Wichtig Zusatzinformation:
Der Antrag kann nur in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigtem Buchprüfer gestellt werden.
Gerne steht Ihnen hierfür unsere Steuerberatungsstelle (02241 990-152) unterstützend zur Verfügung.
Zurück