Wer die NRW-Soforthilfe erhalten hat, ist verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der über den tatsächlichen Liquiditätsengpass im 3-monatigen Förderzeitraum hinausging.
Dazu erhalten alle Soforthilfeempfänger*innen beginnend ab Montag 29. Juni eine persönliche E-Mail, in der sie entsprechend informiert werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie entsprechend Ihrer Antragsnummer angeschrieben werden und nicht alle Empfängerinnen und Empfänger gleichzeitig kontaktiert werden.

Muss man schnell reagieren?

Nein. Mit der Rücksendung des Fragebogens zum Liquiditätsengpass hat man bis zum 30. September 2020 Zeit.

Was ist zu tun?

Die E-Mail wird die Berechnungstabelle zur Ermittlung des „tatsächlichen Liquiditätsengpasses“ sowie erklärende Hinweise enthalten. Der gewählte Förderzeitraum und der ermittelte Liquiditätsengpass ist dem Wirtschaftsministerium NRW bis 30. September 2020 online mitzuteilen. Es ist dabei nicht vorgesehen, Unterlagen (z. B. Rechnungen, Kontoauszüge etc.) einzusenden. Alle Unterlagen müssen Sie aber für zehn Jahre aufbewahren, um die Verwendung auf Nachfrage bei einer evtl. Prüfung nachvollziehen zu können. Eine zinslose Rückzahlung ist bis zum Jahresende 2020 möglich.

Bitte überweisen Sie zum aktuellen Zeitpunkt nicht selbstständig zu viel erhaltene Soforthilfe-Gelder, sondern warten Sie auf das offizielle Schreiben per E-Mail, um die Berechnung in korrekter Form vorzunehmen.

Wo gibt es Hilfestellung?

Primärer Ansprechpartner für Auskünfte ist die eigens dafür eingerichtete Hotline beim Wirtschaftsministerium NRW: 0211 79564995.

Außerdem können Sie sich per E-Mail dorthin wenden unter soforthilfe-rueckmeldung@mwide.nrw.de.

Ein leicht verständliches Erklärvideo finden Sie hier.

FAQ werden in Kürze auf der Seite des Wirtschaftsministeriums NRW veröffentlicht.

Bei Bedarf erreichen Sie unter 02241 990-122 bzw. schmitt@khs-handwerk.de den Betriebsberater der Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg, Christian Schmitt.

Sollten Sie noch nicht per Mail angeschrieben worden sein, bitten wir Sie, mit Ihrer Anfrage zu warten.


Zurück