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A565: Wieder Vollsperrungen zwischen Anschlussstelle Bonn-Endenich und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf im Januar.
Closeup focus shot of a construction sign barrier on the sidewalkby wirestock @envato.elements.com Bonn (Autobahn GmbH). Von Freitag (16.1.26), 20 Uhr, bis Samstag (31.1.26), 20 Uhr, ist die A565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf und der Anschlussstelle Bonn-Endenich in Fahrtrichtung Köln gesperrt. Die Auffahrt in Fahrtrichtung Köln an der Anschlussstelle Bonn-Endenich bleibt von der Sperrung im gesamten Zeitraum unbetroffen. Die Sperrung der entgegengesetzten Fahrtrichtung Meckenheim erfolgt von Samstag (31.1.26), 21 Uhr, bis Mittwoch (11.2.26), 5 Uhr. Die Ausfahrt Bonn-Poppelsdorf bleibt in diesem Zeitraum geöffnet. Die Vollsperrung ist für den Aufbau eines Traggerüstes notwendig und wird über mobile Anzeigen lokal vorangekündigt. Die B56 am „Endenicher Ei“ ist von der Vollsperrung nicht betroffen und bleibt durchgängig geöffnet. Empfohlene Umleitungen Das großräumige Umleitungskonzept zur Sperrung des betroffenen Teilstückes der A565 sieht von Süden kommend eine Umleitung des Verkehrs in Richtung Köln und Bornheim ab dem Kreuz Meckenheim (12) über die A61 und A553 auf die A555 vor. Die innerörtliche, ausgeschilderte Umleitung führt auf der A565 von Süden kommend ab der Anschlussstelle Bonn-Hardtberg (9) über den Konrad-Adenauer-Damm (L113), die Kreisstraße K12 und die Landesstraße 183n zur Anschlussstelle Bornheim (6) der A555. Dies gilt auch in entgegengesetzter Richtung für den Verkehr, der über die A555 von Norden aus Köln kommt. Die Autobahn GmbH Rheinland arbeitet seit Oktober 2023 am Brückenbauwerk „Endenicher Ei“ im Verlauf der B56 über der A565. Die Fertigstellung ist für Sommer 2027 geplant. Quelle:https://www.autobahn.de/betrieb-verkehr/verkehrsmeldung/a565-vollsperrung-zwischen-anschlussstelle-bonn-poppelsdorf-und-bonn-endenich

Masterplan Handwerk Bonn: Zukunftsaufgaben gemeinschaftlich lösen
Bild:Sascha Engst/Bundesstadt Bonn Vertragsunterzeichnung des Masterplans Handwerk Bonn: Oberbürgermeister Katja Dörner und Thomas Radermacher, Präsident der Handwerkskammer (HWK) zu Köln bei der Unterschrift. Ebenfalls unterzeichneten (hinten von links) Wirtschaftsförderin Victoria Appelbe, Oliver Krämer und Michael Christmann, Kreishandwerkermeister und Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg, sowie HWK-Hauptgeschäftsführer Dr. Erik Werdel. Die gemeinsame Initiative der Bundesstadt Bonn, der Handwerkskammer zu Köln und der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg zur Förderung und Unterstützung des Bonner Handwerks entwickelt die vor fünf Jahren unterzeichnete „Mittelstandsinitiative“ weiter. Gemeinsame Unterzeichnung im Alten Rathaus. Große Herausforderungen lassen sich gemeinschaftlich besser meistern. Daher setzen die Stadt Bonn, die Handwerkskammer zu Köln und die Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg erneut ein Zeichen für eine gute und konstruktive Zusammenarbeit. Im Alten Rathaus unterzeichneten am Montag, 30. Juni 2025, Oberbürgermeisterin Katja Dörner und Wirtschaftsförderin Victoria Appelbe, für die Handwerkskammer zu Köln Präsident Thomas Radermacher und Hauptgeschäftsführer Dr. Erik Werdel sowie für die Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg Kreishandwerksmeister Michael Christmann und Hauptgeschäftsführer Oliver Krämer den Masterplan Handwerk Bonn. Diese gemeinsame Initiative soll dabei unterstützen, anstehende Zukunftsaufgaben wie Mobilitätswende, Umgang mit der Klimakrise und Stadtumbau gemeinschaftlich zu lösen. Der Masterplan Handwerk ist zudem ein deutliches Zeichen für die hohe Bedeutung des Handwerks als Wirtschaftsfaktor in und für Bonn. „Das Handwerk mit seiner klein- und mittelbetrieblichen Struktur bildet einen wichtigen Bestandteil der Bonner Wirtschaft, es bietet Arbeits- und Ausbildungsplätze und hat neben dem produzierenden Gewerbe einen hohen Stellenwert im dienstleistungsgeprägten Bonn“, betonte Oberbürgermeisterin Katja Dörner bei der Vertragsunterzeichnung. „Das Handwerk leistet auch einen großen Beitrag auf dem Weg zur Erreichung des Bonner Klimaziels – als Dienstleister für innovative und nachhaltige Technologien, aber auch als eigener Akteur. Daher freue ich mich, dass wir mit dem Masterplan Handwerk unsere vor fünf Jahren schon besiegelte Zusammenarbeit weiterentwickeln“, so die OB weiter. Der Masterplan Handwerk Bonn ist die Neuauflage der im Jahr 2020 unterzeichneten „Initiative zur Förderung des Mittelstands“, der zusätzlich jetzt auch von der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg unterzeichnet wird. Thomas Radermacher, Präsident der Handwerkskammer zu Köln, sagte: „Der neue Masterplan Handwerk ist ein gutes Werkzeug, um unsere Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn in den wichtigsten Bereichen zu klären und voranzutreiben. Er dient als verbindliche Grundlage, um konkrete Fortschritte für unsere Betriebe bei Themen wie Bürokratieabbau und Vergabeverfahren zu erzielen und die Mobilität des Handwerks zu gewährleisten. Im Austausch mit der Stadt haben wir – beispielsweise mit den Wirtschaftsparkplätzen – schon viele Lösungen erarbeitet. Der Masterplan zeigt auf, wo noch Luft nach oben ist – an diesen Stellen werden wir uns weiterhin konsequent für Verbesserungen einsetzen.“ Kreishandwerksmeister Michael Christmann ergänzte: „Mit dem Masterplan Handwerk wird das Handwerk in Bonn als das anerkannt, was es ist: Ein wichtiger Motor für Ausbildung, Beschäftigung und Innovation. Damit dieser Motor rund läuft, braucht das Handwerk gute Rahmenbedingungen, unter anderem ein ausreichendes Angebot an bezahlbaren und gut angebundenen Flächen. Anhand des Masterplans können wir mit der Stadt regelmäßig überprüfen, wie gut die Umsetzung unserer gemeinsamen Ziele zur Unterstützung des Handwerks vorangeht. Wir freuen uns, dass die Kreishandwerkerschaft nun Teil der Initiative ist und diesen Weg aktiv mitgestaltet.“ Im Masterplan Handwerk sind sieben Themenfelder definiert: Gewerbeflächen, Mobilität, Fachkräfte, Vergabepraxis, Bürokratieabbau, Klimaschutz und Energie- und Wärmewende sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Handwerk. Viele Punkte, die im Masterplan aufgeführt werden, werden bei der Stadt Bonn bereits seit geraumer Zeit umgesetzt bzw. sind konkret in der Planung. Für den weiteren Austausch und auch, um Fortschritte messbar zu machen, werden sich die Stadt Bonn und die Partner jedes Jahr zu Spitzengesprächen treffen. Nach einer Laufzeit von fünf Jahren werden die Zwischenergebnisse evaluiert und die Vereinbarung aktualisiert. Masterplan-Bonn-PDF

Michael Christmann zum neuen Kreishandwerksmeister gewählt –Thomas Radermacher verabschiedet
v.l. Oliver Krämer, Thomas Radermacher und Michael Christmann. Die Kreishandwerkerschaft Bonn·Rhein-Sieg hat einen neuen Kreishandwerksmeister: In der gestrigen Mitgliederversammlung wurde Stuckateurmeister Michael Christmann, Inhaber der Firma Stuck Belz aus Bonn, einstimmig in das Amt gewählt. Christmann bringt langjährige Erfahrung aus der Tätigkeit in den Vorständen der Stuckateur-Innung sowie der Kreishandwerkerschaft mit. Er ist dem Handwerk eng verbunden und betonte nach seiner Wahl: „Ich bedanke mich für das Vertrauen der Mitglieder und werde mich mit vollem Einsatz für die Stärkung des Handwerks und die Interessen der Betriebe einsetzen.“ Auch die Geschäftsführung zeigt sich überzeugt vom neuen Kreishandwerksmeister. „Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit Herrn Christmann und bin sicher, dass er die Aufgaben mit Engagement und Fachkompetenz meistern wird“, sagte Oliver Krämer, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft. „Gemeinsam möchten wir die Herausforderungen der Zukunft angehen und die Handwerksbetriebe in unserer Region weiterhin erfolgreich unterstützen.“ Im Rahmen der Versammlung wurde zugleich Thomas Radermacher feierlich verabschiedet. Nach mehr als 17jähriger Tätigkeit als Kreishandwerksmeister konnte er dieses Ehrenamt aufgrund seiner Wahl zum Präsidenten der Handwerkskammer zu Köln nicht weiterführen. Vorstand und Geschäftsführung dankten ihm für seinen unermüdlichen Einsatz und seine verdienstvolle Arbeit. Als Zeichen besonderer Anerkennung wurde Radermacher zum Ehrenkreishandwerksmeister gewählt. Pressemitteilung – PDF

Freiwilliges Handwerksjahr für Jugendliche
Bilder v.l.n.r: Von westend61 / Von BGStock72 / Von acinar13 / Von friends_stock / @elements.envato.com Freiwilliges Handwerksjahr für Jugendliche Das regionale Handwerk spricht sich für die Einführung des freiwilligen Handwerksjahres in NRW aus. Wie soll es nach der Schule weitergehen? Auf diese Frage wissen immer mehr Jugendliche keine konkrete Antwort. „Ein Grund dafür ist, dass Schülerinnen und Schüler während ihrer Schulzeit viel zu selten mit der Berufswelt in Kontakt kommen“, bedauert Jan Bauer, Präsident des Landesverbandes der Kreishandwerkerschaften in NRW und Obermeister der Maler- und Lackierer-Innung Bonn · Rhein-Sieg. „Wir wissen, dass rund 70 Prozent aller Auszubildenden erst über ein Praktikum zu ihrer Ausbildung gefunden haben.“ Ergänzend zu verpflichtenden und freiwilligen Praktika ist in Schleswig-Holstein ein interessantes Projekt entstanden, das für Nordrhein-Westfalen Vorbild sein kann: Das freiwillige Handwerksjahr. „Analog zu einem freiwilligen sozialen Jahr haben Jugendliche hier nach dem Abschluss der Schule die Möglichkeit, Handwerksberufe näher kennenzulernen.“ Erste Erfahrungen bei der Handwerkskammer Lübeck, in deren Einzugsgebiet das „freiwillige Handwerksjahr“ gestartet ist, seien ausgesprochen positiv, berichtet Kreishandwerksmeister Thomas Radermacher. Rund 150 Betriebe und über 80 Jugendliche hätten sich gemeldet, mit Förderung des Schleswig-Holsteinischen Instituts für berufliche Bildung seien zunächst 25 Jugendliche im Alter zwischen 15 und 25 Jahren in ein freiwilliges Handwerksjahr gestartet. Neben wertvollen Berufserfahrungen und der Erkenntnis, ob ein gewähltes Berufsfeld auch für eine spätere Ausbildung in Frage kommt, gibt es beim freiwilligen Handwerksjahr in Schleswig-Holstein monatlich 450 Euro Aufwandsentschädigung. „Ein solches freiwilliges Handwerksjahr, angelehnt an die Regelungen eines freiwilligen sozialen Jahres wünschen wir uns auch in NRW“, macht Oliver Krämer, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg deutlich. „Wir werden in den Dialog mit der Politik und den Handwerkskammern gehen, um das Projekt voranzutreiben.“ Insbesondere von der Politik benötigt das Handwerk Unterstützung. „Wir brauchen Rechtssicherheit in Punkten wie Mindestvergütung, Kettenverleih, also Ausbildung in unterschiedlichen Unternehmen, und Befreiung von der Schul- oder Berufsschulpflicht während eines freiwilligen Handwerksjahres.“

Finanzverwaltung stellt kostenfreie Software zum Lesbarmachen von E-Rechnungen zur Verfügung
Bild: Von DC_Studio @elements.envato.com Finanzverwaltung stellt kostenfreie Software zum Lesbarmachen von E-Rechnungen zur Verfügung Ab dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Um elektronische Rechnungen im Format XRechnung lesen und prüfen zu können, brauchen die Betriebe eine Software zur Visualisierung des Datensatzes (so genannte Viewer). Die Handwerksorganisationen haben sich nachdrücklich bei der Bundesregierung für eine kostenfreie staatliche Software der Finanzverwaltung eingesetzt. Das Bundesfinanzministerium ist dieser Forderung nunmehr noch rechtzeitig vor dem 1.1.2025 nachgekommen. Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet und unter folgenden Internet-Adressen erreichbar: https://www.elster.de/eportal/e-rechnunghttp://www.erechnung.elster.dehttp://www.e-rechnung.elster.de Alles rund um das Thema E-Rechnung hat der ZDH auf seiner Seite https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-steuern-und-finanzen/elektronische-rechnung/ veröffentlicht.

Wie man ein rechtssicheres Website-Impressum gestaltet
Bild: Von karandaev @elements.envato.com Betreiberinnen und Betreiber von Websites, insbesondere im Handwerksbereich, sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationen auf ihrer Website bereitzustellen. Ein zentraler Bestandteil dieser Pflicht ist das Impressum. Dieser Artikel erläutert die wesentlichen Aspekte und Pflichtangaben eines Impressums, beleuchtet spezielle Anforderungen für bestimmte Handwerksberufe und hebt hervor, warum es wichtig ist, das Impressum aufgrund der geänderten Gesetzesgrundlage anzupassen. Warum ist ein Impressum notwendig? Handwerkerinnen und Handwerker, die eine Unternehmenswebsite betreiben, müssen spezifische Informationen über sich und ihren Betrieb bereitstellen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 5 des neuen Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), dass das frühere Telemediengesetz (TMG) ersetzt hat. Da die Impressumspflicht nun nicht mehr im TMG, sondern im DDG geregelt ist, ist es entscheidend, dass Website-Betreiber ihr Impressum an diese neue Rechtslage anpassen. Eine falsche oder veraltete Gesetzesnennung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Impressum selbst dient dazu, dass Kundinnen und Kunden leicht Kontakt aufnehmen oder sich bei den zuständigen Aufsichtsbehörden über die Seriosität des Betriebs informieren können. Durch die korrekte Angabe der aktuellen Gesetzesgrundlage zeigen Sie, dass Sie rechtlich auf dem neuesten Stand sind, was das Vertrauen Ihrer Kundschaft stärkt. Wo sollte das Impressum platziert sein? Das Impressum muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Am besten platzieren Sie den Link zum Impressum im sogenannten „Footer“ (Fußzeile) der Website, da dieser Bereich auf jeder Seite der Website sichtbar ist und damit die Anforderung der leichten Erreichbarkeit erfüllt. Welche Angaben müssen im Impressum stehen? Name, Anschrift, Rechtsform Die vollständige Postanschrift des Betriebs ist anzugeben. Bei juristischen Personen (etwa GmbH oder Genossenschaft) müssen zusätzlich die Rechtsform, die vertretungsberechtigten Personen, gegebenenfalls das Stammkapital und die Höhe der ausstehenden Einlagen genannt werden. Kontaktdaten Es sind sowohl eine E-Mail-Adresse als auch eine Telefonnummer anzugeben, um eine einfache Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Aufsichtsbehörde Für Tätigkeiten, die eine behördliche Zulassung erfordern, muss die zuständige Aufsichtsbehörde genannt werden. Im Handwerk betrifft dies insbesondere Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Büchsenmacher. Registereintragungen Ist der Betrieb in einem Register eingetragen, beispielsweise im Handels- oder Genossenschaftsregister, müssen das entsprechende Register sowie die Registernummer angegeben werden. Angaben bei bestimmten reglementierten Berufen Für Betriebe, die ein Gesundheitshandwerk ausüben, sind zusätzliche Angaben erforderlich: • Die zuständige Handwerkskammer• Die gesetzliche Berufsbezeichnung (z.B. Augenoptiker, Zahntechniker)• Deutschland als das Land, in dem die Berufszulassung erteilt wurde• Die Handwerksordnung als berufsrechtliche Regelung Umsatzsteueridentifikationsnummer Falls vorhanden, muss die Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum aufgeführt werden. Abwicklung oder Liquidation Befindet sich der Betrieb als Kapitalgesellschaft in Abwicklung oder Liquidation, muss auch dies im Impressum vermerkt werden. Welche Konsequenzen drohen bei fehlerhaftem Impressum? Fehlerhafte oder fehlende Angaben im Impressum stellen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Dies kann dazu führen, dass Mitbewerber oder befugte Organisationen, wie Verbraucherzentralen, eine kostenpflichtige Abmahnung aussprechen. Besonders wichtig ist es, die Gesetzesgrundlage im Impressum korrekt anzugeben. Die Umstellung von TMG auf DDG erfordert eine Anpassung, um rechtlichen Problemen vorzubeugen. Außergerichtliche Streitbeilegung Es ist ratsam, auch die Pflichtangaben zur außergerichtlichen Verbraucherschlichtung in das Impressum zu integrieren. Dazu gehört insbesondere die Information über die Bereitschaft zur Teilnahme an solchen Verfahren. Wird auf der Webseite ein Online-Shop betrieben, muss außerdem ein Link zur Streitschlichtungsplattform angegeben werden. Verbraucherschlichtung ist freiwillig Die Teilnahme an einer Verbraucherschlichtung ist für alle Beteiligten freiwillig. Das Verfahren eignet sich besonders, wenn Kunden ihre Verbraucherechte geltend machen wollen. Die Vorteile der Verbraucherschlichtung sind die schnelle Abwicklung über das Internet und die Möglichkeit, dass gesetzliche Verbraucherrechte nicht zwingend beachtet werden müssen. Ein Nachteil ist jedoch, dass Unternehmer das Verfahren nicht beantragen können und die Verfahrenskosten allein tragen müssen.

Das Portal „Handwerk macht Schule“ des Deutschen Handwerkskammertags (DHKT) ist ab sofort verfügbar
Wir bringen die Themen des Handwerks in die Schule und den Unterricht Das Portal „Handwerk macht Schule“ des Deutschen Handwerkskammertags (DHKT) ist ab sofort verfügbar und stellt, in Kooperation mit dem Eduversum-Verlag, kostenlose Lehrinhalte für Lehrer an allgemeinbildenden Schulen bereit. Parallel dazu sind alle Inhalte des Portals auf der reichweitenstarken Plattform „Lehrer online“ integriert. Das Portal flankiert die erfolgreiche Kampagne des Handwerks im Schulunterricht: Dabei werden Alltagsbezug und Lebensnähe großgeschrieben. Hauptziel ist, Vielfalt und Zukunftspotenziale des Handwerks aufzuzeigen. Dabei geht es jedoch um weit mehr als um Mörtel, Malerpinsel, Mehl oder Maulschlüssel. Im Fokus stehen vor allem Themen wie Zukunft, Innovation und Nachhaltigkeit. https://www.handwerk-macht-schule.de/ Zurück
