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Tag des Handwerks 2025: Handwerk feiert in Bad Honnef

Tag des Handwerks 2025: Handwerk feiert in Bad Honnef Die Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg feierte am Freitag, den 19. September 2025, im Kurhaus Bad Honnef den diesjährigen „Tag des Handwerks“. Zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft und Handwerk waren der Einladung gefolgt, um gemeinsam die Bedeutung des Handwerks für die Region zu würdigen und herausragende Persönlichkeiten sowie Betriebe auszuzeichnen. Kreishandwerksmeister Michael Christmann eröffnete die Veranstaltung und freute sich, Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), als Ehrengast begrüßen zu dürfen. Gemeinsam mit Dittrich und Handwerkskammerpräsident Thomas Radermacher diskutierte er unter dem Titel „Quo vadis Handwerk?“ über die Zukunftsperspektiven des Handwerks und aktuelle Herausforderungen. Einer der Höhepunkte des Abends war die Ehrung von Thomas Radermacher selbst, der noch bis Mai das Amt des Kreishandwerksmeisters in Bonn/Rhein-Sieg bekleidete. ZDH-Präsident Dittrich zeichnete Radermacher für sein langjähriges Engagement und seine Verdienste um das Handwerk mit dem Handwerkszeichen in Gold, der höchsten Auszeichnung des ZDH, aus. Für unterhaltsame Momente sorgte anschließend Comedian Benni Stark, der das Publikum mit seinem Programm „Schon lustig, wenn’s witzig ist“ begeisterte. Handwerkskammerpräsident Thomas Radermacher erhält von ZDH Präsident Dittrich das Handwerkszeichen in Gold. Michael Christmann – Kreishandwerksmeister Im Mittelpunkt stand traditionell die Verleihung des Titels „Handwerksbetrieb des Jahres 2025“, die in diesem Jahr an das Autohaus Wexeler aus Bornheim verliehen wurde. Der Betrieb besteht in dritter Generation. Die Besonderheit: Drei Kinder der dritten Generation haben sich ihrem Familienunternehmen verpflichtet und leiten das Autohaus gemeinsam. Die Auszeichnung in der Kategorie „Vorbildliche Kooperation“ erhielt das Meisterteam Bonn, ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmerinnen und Unternehmer, die es sich zum Ziel gesetzt haben, Synergien zum Vorteil der Kundschaft nutzbar zu machen. In der Kategorie „Besonderes Engagement“ wurde die IKK classic, vertreten durch Sandra Calmund-Föller, für die langjährige Partnerschaft zum Handwerk in der Region ausgezeichnet. Autohaus Wexeler meisterteam Bonn IKK classic Mit besonderer Spannung erwartet wurde auch die Ehrung der besten Auszubildenden des Jahrgangs. Für ihre hervorragenden Leistungen in den Gesellen- und Abschlussprüfungen 2024 wurden ausgezeichnet: Erik Schwarz, Metallbauer bei Christian Thiesen Metallbau Hauke Johannes Hingst, Elektroniker bei VOFA Elektrotechnik GbR Lisa Tertel, Bäckereifachverkäuferin bei Bodo Penkert Maximilian Klein, Dachdecker bei Setz & Leuwer Fabian Strk, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker bei BMW AG Bonn Yannick Moll, Anlagenmechaniker bei Josef Küpper Söhne GmbH  Die Preisträger erhielten neben Urkunden auch Gutscheine und Geldpreise und stehen stellvertretend für die hohe Ausbildungsleistung im Handwerk der Region. Zum Abschluss kamen alle Geehrten zu einem gemeinsamen Pressefoto zusammen. Bei einem anschließenden Imbiss nutzten die Gäste die Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen und sich über die Chancen und Herausforderungen der Branche auszutauschen. „Der Tag des Handwerks zeigt jedes Jahr aufs Neue, wie lebendig, vielfältig und zukunftsorientiert unsere Branche ist“, betonte Kreishandwerksmeister Christmann. „Das Handwerk prägt nicht nur unsere Wirtschaft, sondern auch unser gesellschaftliches Miteinander.“ Pressetext und Bilder zum Download: Hier klicken Impressionen des Abends:

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Masterplan Handwerk Bonn: Zukunftsaufgaben gemeinschaftlich lösen

Bild:Sascha Engst/Bundesstadt Bonn Vertragsunterzeichnung des Masterplans Handwerk Bonn: Oberbürgermeister Katja Dörner und Thomas Radermacher, Präsident der Handwerkskammer (HWK) zu Köln bei der Unterschrift. Ebenfalls unterzeichneten (hinten von links) Wirtschaftsförderin Victoria Appelbe, Oliver Krämer und Michael Christmann, Kreishandwerkermeister und Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg, sowie HWK-Hauptgeschäftsführer Dr. Erik Werdel. Die gemeinsame Initiative der Bundesstadt Bonn, der Handwerkskammer zu Köln und der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg zur Förderung und Unterstützung des Bonner Handwerks entwickelt die vor fünf Jahren unterzeichnete „Mittelstandsinitiative“ weiter. Gemeinsame Unterzeichnung im Alten Rathaus. Große Herausforderungen lassen sich gemeinschaftlich besser meistern. Daher setzen die Stadt Bonn, die Handwerkskammer zu Köln und die Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg erneut ein Zeichen für eine gute und konstruktive Zusammenarbeit. Im Alten Rathaus unterzeichneten am Montag, 30. Juni 2025, Oberbürgermeisterin Katja Dörner und Wirtschaftsförderin Victoria Appelbe, für die Handwerkskammer zu Köln Präsident Thomas Radermacher und Hauptgeschäftsführer Dr. Erik Werdel sowie für die Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg Kreishandwerksmeister Michael Christmann und Hauptgeschäftsführer Oliver Krämer den Masterplan Handwerk Bonn. Diese gemeinsame Initiative soll dabei unterstützen, anstehende Zukunftsaufgaben wie Mobilitätswende, Umgang mit der Klimakrise und Stadtumbau gemeinschaftlich zu lösen. Der Masterplan Handwerk ist zudem ein deutliches Zeichen für die hohe Bedeutung des Handwerks als Wirtschaftsfaktor in und für Bonn.  „Das Handwerk mit seiner klein- und mittelbetrieblichen Struktur bildet einen wichtigen Bestandteil der Bonner Wirtschaft, es bietet Arbeits- und Ausbildungsplätze und hat neben dem produzierenden Gewerbe einen hohen Stellenwert im dienstleistungsgeprägten Bonn“, betonte Oberbürgermeisterin Katja Dörner bei der Vertragsunterzeichnung. „Das Handwerk leistet auch einen großen Beitrag auf dem Weg zur Erreichung des Bonner Klimaziels – als Dienstleister für innovative und nachhaltige Technologien, aber auch als eigener Akteur. Daher freue ich mich, dass wir mit dem Masterplan Handwerk unsere vor fünf Jahren schon besiegelte Zusammenarbeit weiterentwickeln“, so die OB weiter. Der Masterplan Handwerk Bonn ist die Neuauflage der im Jahr 2020 unterzeichneten „Initiative zur Förderung des Mittelstands“, der zusätzlich jetzt auch von der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg unterzeichnet wird. Thomas Radermacher, Präsident der Handwerkskammer zu Köln, sagte: „Der neue Masterplan Handwerk ist ein gutes Werkzeug, um unsere Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn in den wichtigsten Bereichen zu klären und voranzutreiben. Er dient als verbindliche Grundlage, um konkrete Fortschritte für unsere Betriebe bei Themen wie Bürokratieabbau und Vergabeverfahren zu erzielen und die Mobilität des Handwerks zu gewährleisten. Im Austausch mit der Stadt haben wir – beispielsweise mit den Wirtschaftsparkplätzen – schon viele Lösungen erarbeitet. Der Masterplan zeigt auf, wo noch Luft nach oben ist – an diesen Stellen werden wir uns weiterhin konsequent für Verbesserungen einsetzen.“ Kreishandwerksmeister Michael Christmann ergänzte: „Mit dem Masterplan Handwerk wird das Handwerk in Bonn als das anerkannt, was es ist: Ein wichtiger Motor für Ausbildung, Beschäftigung und Innovation. Damit dieser Motor rund läuft, braucht das Handwerk gute Rahmenbedingungen, unter anderem ein ausreichendes Angebot an bezahlbaren und gut angebundenen Flächen. Anhand des Masterplans können wir mit der Stadt regelmäßig überprüfen, wie gut die Umsetzung unserer gemeinsamen Ziele zur Unterstützung des Handwerks vorangeht. Wir freuen uns, dass die Kreishandwerkerschaft nun Teil der Initiative ist und diesen Weg aktiv mitgestaltet.“ Im Masterplan Handwerk sind sieben Themenfelder definiert: Gewerbeflächen, Mobilität, Fachkräfte, Vergabepraxis, Bürokratieabbau, Klimaschutz und Energie- und Wärmewende sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Handwerk. Viele Punkte, die im Masterplan aufgeführt werden, werden bei der Stadt Bonn bereits seit geraumer Zeit umgesetzt bzw. sind konkret in der Planung. Für den weiteren Austausch und auch, um Fortschritte messbar zu machen, werden sich die Stadt Bonn und die Partner jedes Jahr zu Spitzengesprächen treffen. Nach einer Laufzeit von fünf Jahren werden die Zwischenergebnisse evaluiert und die Vereinbarung aktualisiert. Masterplan-Bonn-PDF

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Michael Christmann zum neuen Kreishandwerksmeister gewählt –Thomas Radermacher verabschiedet

v.l. Oliver Krämer, Thomas Radermacher und Michael Christmann. Die Kreishandwerkerschaft Bonn·Rhein-Sieg hat einen neuen Kreishandwerksmeister: In der gestrigen Mitgliederversammlung wurde Stuckateurmeister Michael Christmann, Inhaber der Firma Stuck Belz aus Bonn, einstimmig in das Amt gewählt. Christmann bringt langjährige Erfahrung aus der Tätigkeit in den Vorständen der Stuckateur-Innung sowie der Kreishandwerkerschaft mit. Er ist dem Handwerk eng verbunden und betonte nach seiner Wahl: „Ich bedanke mich für das Vertrauen der Mitglieder und werde mich mit vollem Einsatz für die Stärkung des Handwerks und die Interessen der Betriebe einsetzen.“ Auch die Geschäftsführung zeigt sich überzeugt vom neuen Kreishandwerksmeister. „Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit Herrn Christmann und bin sicher, dass er die Aufgaben mit Engagement und Fachkompetenz meistern wird“, sagte Oliver Krämer, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft. „Gemeinsam möchten wir die Herausforderungen der Zukunft angehen und die Handwerksbetriebe in unserer Region weiterhin erfolgreich unterstützen.“ Im Rahmen der Versammlung wurde zugleich Thomas Radermacher feierlich verabschiedet. Nach mehr als 17jähriger Tätigkeit als Kreishandwerksmeister konnte er dieses Ehrenamt aufgrund seiner Wahl zum Präsidenten der Handwerkskammer zu Köln nicht weiterführen. Vorstand und Geschäftsführung dankten ihm für seinen unermüdlichen Einsatz und seine verdienstvolle Arbeit. Als Zeichen besonderer Anerkennung wurde Radermacher zum Ehrenkreishandwerksmeister gewählt. Pressemitteilung – PDF

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Vollversammlung wählt Meckenheimer Tischlermeister Thomas Radermacher einstimmig zum neuen Präsidenten der Handwerkskammer zu Köln 

v.l. Hans Peter Wollseifer, Thomas Radermacher – Foto: Mark Hermenau Die Handwerkskammer zu Köln hat eine neue Vollversammlung. Deren 54 Mitglieder wählten in ihrer konstituierenden Sitzung Thomas Radermacher zum neuen Präsidenten. Er folgt auf Hans Peter Wollseifer, der nach 15 Jahren als HWK-Präsident nicht erneut zur Wahl antrat. Die neue Vollversammlung der Handwerkskammer zu Köln hat am Donnerstag (22. Mai) Thomas Radermacher (64) einstimmig für fünf Jahre an die Spitze der Kammer gewählt. Der Tischlermeister betreibt eine Schreinerei in Meckenheim, gehört seit 15 Jahren dem Vorstand der HWK Köln an und ist seit sieben Jahren Präsident des Bundesverbands Tischler Schreiner Deutschland. In den vergangenen 18 Jahren war er zudem Kreishandwerksmeister für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis; da laut Satzung der HWK der Präsident nicht gleichzeitig Kreishandwerksmeister sein darf, gibt Radermacher dieses Amt auf. Als Vizepräsidenten bestätigte die Vollversammlung für die Arbeitgeberseite Rüdiger Otto und für die Arbeitnehmerseite Alexander Hengst. Gewählt wurden auch neun Beisitzer/innen für den Vorstand der Kammer sowie die Mitglieder der Kammer-Ausschüsse. Die Vollversammlung selbst war bereits im Frühjahr gewählt worden und kam nun zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Dem für fünf Jahre gewählten höchsten Kammer-Organ gehören 54 ehrenamtliche Mitglieder an – 36 selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker sowie 18 Mitglieder für die Arbeitnehmerseite. Wahlleiter für die Wahl zur Vollversammlung war Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk, der ein Grußwort hielt. Präsident Thomas Radermacher dankte der Vollversammlung für das ihm entgegengebrachte Vertrauen: „Als Präsident der Handwerkskammer zu Köln möchte ich gerne das Gesicht und die Stimme unserer großartigen Branche in dieser Region und darüber hinaus sein. Uns als Handwerkskammer muss es gelingen, den Handwerkerinnen und Handwerkern noch besser zu vermitteln, dass wir ihre fachliche und politische Vertretung sind. Wir sind Dienstleister und setzen uns für alle Menschen im Handwerk ein, ob auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite. Es ist mir sehr wichtig, dass wir die gute Zusammenarbeit mit den Kreishandwerkerschaften sowie den selbstständigen Innungen auf Augenhöhe und partnerschaftlich fortführen.“ Radermacher kündigte an, sein neues Amt mit Einsatz, Begeisterung und Authentizität auszuüben und dabei Tacheles zu reden: „Ich werde mich für Sie und für uns alle nach bestem Wissen und Gewissen einsetzen, um die berechtigten Interessen des Handwerks nicht nur zu postulieren, sondern auch um ihre Durchsetzung zu kämpfen. Unsere Branche braucht und verdient mehr öffentliche Anerkennung und Wahrnehmung. Wir brauchen die Anerkennung der Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung.“ Als zentrale Herausforderungen nannte Radermacher den Mangel an Nachwuchs-, Fach- und Führungskräften im Handwerk sowie die Klima- und die Verkehrswende. Letztere gelinge nur mit dem Handwerk und müsse von der Politik klug und mit Augenmaß angegangen werden. In seinem letzten Bericht als Präsident dankte Hans Peter Wollseifer seinen Kolleginnen und Kollegen für ihr ehrenamtliches Engagement für das Handwerk. Er ging auch auf die politische und wirtschaftliche Lage im Land ein: „Es braucht in Deutschland die Erkenntnis, dass es wichtig ist, die Millionen mittelständischen Unternehmen zu unterstützen und mit guten Standortbedingungen zu fördern. Unsere Handwerksbetriebe werden durch hohe Lohnnebenkosten belastet und sind gezwungen, steigende Material-, Energie- und Bürokratiekosten an ihre Kundschaft weiterzugeben. Wenn handwerkliche Dienstleistungen zur Luxusware werden, droht ein gesellschaftlicher Wohlstandsverlust. Nur eine florierende Wirtschaft garantiert hohe Beschäftigung, sichere Arbeitsplätze und gute Staatserträge – und damit die Grundlage für dauerhaft gute Sozialleistungen im Land. Der Slogan der neuen Bundesregierung sollte lauten: ‚Nichts ist unmöglich, packen wir’s an!’“ Nach 30 Jahren im Vorstand, fünf Jahren als Vizepräsident und 15 Jahren als Präsident der HWK Köln sowie neun Jahren als Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (2014-2022) sagte Wollseifer: „Die Zeit an der Spitze des Ehrenamts in der Region hat mir viel gegeben. Nichts ist für immer – alles hat seine Zeit. Deshalb schließe ich ab, mit dem was war, bin glücklich mit dem, was ist, und freue mich auf das, was kommt.“ Hans Peter Wollseifer neuer Ehrenpräsident der Handwerkskammer zu KölnFreuen durfte sich Wollseifer über einen Beschluss der Vollversammlung, wonach er neuer Ehrenpräsident ist. Radermacher würdigte Wollseifers „außergewöhnlichen Einsatz und nachhaltige Arbeit für unsere gesamte Branche und unsere Region“: „Lieber Hans Peter, Du hast dem Handwerk in all den Jahren eine starke Stimme gegeben. Du warst für viele ein Vorbild, ein Impulsgeber und auch ein persönlicher Ratgeber. Du bleibst ein Teil dieser Kammer, dieser Gemeinschaft und des Handwerks. Und es ist uns eine große Ehre, Dich zum Ehrenpräsidenten der Handwerkskammer zu Köln zu ernennen.“ Auch Dr. Erik Werdel, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, richtete persönliche Worte an den scheidenden Präsidenten Hans Peter Wollseifer: „Sie haben sich unermüdlich für die Belange des Handwerks stark gemacht, auf allen Ebenen – kommunal, landes- und bundesweit. Ihre Stimme hatte Gewicht – in der Politik, in der Öffentlichkeit, bei unseren Mitgliedsbetrieben. Durch Ihren Abschied endet ein bedeutendes Kapitel in der Geschichte der Handwerkskammer zu Köln. Danke für Ihre Dienste und die konstruktive Zusammenarbeit.“ Werdel, selbst knapp ein Jahr im Amt, stellte der Vollversammlung den gerade veröffentlichten Geschäftsbericht für 2024 vor. Dieser rückt das ehrenamtliche Engagement für das Handwerk ebenso in den Fokus wie die Dienstleistungen der Kammer für ihre Mitgliedsbetriebe und gibt einen Rückblick auf zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen der HWK Köln beispielsweise zur Nachwuchsgewinnung. Positionspapier zur Situation in den Berufskollegs verabschiedetDie neue Vollversammlung fällte gleich mehrere Beschlüsse, unter anderem zu Themen der Berufsbildung. Zudem verabschiedete die Vollversammlung ein Positionspapier der Handwerkskammer zur Situation der Berufskollegs im Kammerbezirk. Hintergrund: Zahlreiche gewerbliche Berufskollegs, gerade in Köln, aber auch an anderen Orten, haben mit maroden Gebäuden und mangelhafter Technik zu kämpfen. Der Berufsbildungsausschuss und die Vollversammlung der HWK richten vier zentrale Forderungen an die Schulträger, insbesondere die Stadt Köln, und die zuständigen politischen Gremien. Es geht um die Beschleunigung der Vergabeverfahren bei Anschaffungen und baulichen Maßnahmen, um die zügige Verbesserung von digitaler Infrastruktur und IT-Service, die Priorisierung und zeitnahe Umsetzung der Schulentwicklungsplanung sowie um zusätzliche personelle und räumliche Ressourcen zur Bewältigung der steigenden Zahl geflüchteter Schülerinnen und Schüler. Quelle:https://www.hwk-koeln.de/artikel/vollversammlung-waehlt-thomas-radermacher-zum-neuen-praesidenten-32,0,3078.html   Pressemitteilung – PDF

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Achtung: Gefälschte Berufsgenossenschaft (BGN)-Schreiben und Rechnungen

Bild: Von Rawpixel @ elements.envato.com Achtung: Gefälschte Berufsgenossenschaft (BGN)-Schreiben und Rechnungen Kriminelle versenden aktuell postalisch sowie per E-Mail Schreiben an BGN-Mitgliedsunternehmen mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ beziehungsweise „Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)“. Den Schreiben beigefügt ist eine Rechnung, neuerdings erweitert um eine „Augenspülstation nach DIN-Norm“. Desweiteren werden Schreiben mit dem Absender „DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ mit dem Betreff „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung“ verschickt. Auch diese Schreiben sind Fälschungen und Betrug! Diese Schreiben sind mit hoher krimineller Energie gefälscht. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine angebliche BGN-Telefonnummer, unter der sich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe meldet. Vermutlich landen diese Anrufe in einem Call-Center im Ausland, die Verbrecher haben offensichtlich einen enormen Aufwand betrieben. Auch die Mail-Adresse, die in den Schreiben angegeben ist, ist falsch. Die verwendete Adresse „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“ wird auf die tatsächliche Seite der BGN weitergeleitet – auch dies ein Täuschungsmanöver. Mittlerweile variieren die verschiedenen Domain-Namen, auch hier hat die BGN entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Wichtig: Leisten Sie keine Zahlungen! Die BGN versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien, wie etwa für Schilder. Die Strafverfolgungsbehörden sind informiert, die BGN unternimmt alle möglichen rechtlichen Schritte – auch, um einen eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe möglichst klein zu halten. Sollten Sie bereits Zahlungen geleistet haben, melden Sie sich bitte per Mail an . Wir raten in diesen Fällen dringend zur Anzeige!  Wenn Zweifel bestehen: Die Präventions-Hotline der BGN beantwortet unter 0621/4456-3517 alle Fragen, ob ein Anruf oder ein Schreiben tatsächlich von der BGN in Auftrag gegeben wurde. Weitere Informationen hier:  https://www.bgn.de/presse/14-februar-2025-neue-betrugs-masche-mit-angeblichen-bgn-rechnungen

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ZOB: Sieben Wirtschaftsorganisationen senden Brief an Ratsfraktion

Bild: Von duallogic @elements.envato.com ZOB: Sieben Wirtschaftsorganisationen senden Brief an Ratsfraktion Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotenpunkts muss bei Planung stärker im Vordergrund stehen Sieben Wirtschaftsorganisationen, darunter die Kreishandwerkerschaft Bonn·Rhein-Sieg, die Handwerkskammer zu Köln und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg, haben sich in einem Brief an die Fraktionen im Bonner Stadtrat gewandt. Anlass ist der geplante Beschluss zu den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorplanung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB). Die Wirtschaftsorganisationen begrüßen die Pläne grundsätzlich, fordern jedoch, dass bei der Planung die verkehrliche Leistungsfähigkeit stärker im Vordergrund steht und die Kappung des Cityrings nicht zementiert wird. Teile des vorliegenden Konzepts, wie den Bau einer Fahrradgarage und die barrierefreie Gestaltung, bewerten die Wirtschaftsorganisationen positiv. Andere Aspekte sehen sie jedoch kritisch. „Suchtkranken Menschen muss geholfen werden, das ist klar. Der ZOB ist jedoch das Tor zur Stadt und der wichtigste Verkehrsknotenpunkt, deshalb teilen wir nicht die Sicht, dass ein Platz für die ‚Szene‘ hier richtig liegt“, sagt IHK-Präsident Stefan Hagen. Wiederherstellung des Cityrings muss möglich bleiben Als ungenutztes Potenzial sehen die Wirtschaftsorganisationen die Zufahrt zum ZOB über die Wesselstraße, die Busse aus Richtung Rathausgasse/Am Hof nutzen könnten. Zudem kritisieren sie, dass die Maximilianstraße nur noch für den Radverkehr bestimmt sein soll. Auch wenn die Trennung des Bus- und Radverkehrs vorteilhaft ist, müsse die Wiederherstellung des Cityrings weiterhin baulich möglich bleiben. „Für uns ist entscheidend, dass Lieferverkehre, Pflegedienste und Handwerksfahrzeuge ihre Kundschaft in einer vertretbaren Zeit erreichen können“, sagt Thomas Radermacher, Kreishandwerksmeister und Mitglied des Vorstands der Handwerkskammer zu Köln. Ihre Positionen haben die beteiligten Organisationen IHK, HWK, Kreishandwerkerschaft, Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg, DEHOGA Nordrhein, Einzelhandelsverband Bonn – Rhein/Sieg – Euskirchen und city-marketing Bonn e.V. auch in das städtische Beteiligungsverfahren eingebracht.  

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Freiwilliges Handwerksjahr für Jugendliche

Bilder v.l.n.r: Von westend61 / Von BGStock72 / Von acinar13 / Von friends_stock / @elements.envato.com Freiwilliges Handwerksjahr für Jugendliche Das regionale Handwerk spricht sich für die Einführung des freiwilligen Handwerksjahres in NRW aus. Wie soll es nach der Schule weitergehen? Auf diese Frage wissen immer mehr Jugendliche keine konkrete Antwort. „Ein Grund dafür ist, dass Schülerinnen und Schüler während ihrer Schulzeit viel zu selten mit der Berufswelt in Kontakt kommen“, bedauert Jan Bauer, Präsident des Landesverbandes der Kreishandwerkerschaften in NRW und Obermeister der Maler- und Lackierer-Innung Bonn · Rhein-Sieg. „Wir wissen, dass rund 70 Prozent aller Auszubildenden erst über ein Praktikum zu ihrer Ausbildung gefunden haben.“ Ergänzend zu verpflichtenden und freiwilligen Praktika ist in Schleswig-Holstein ein interessantes Projekt entstanden, das für Nordrhein-Westfalen Vorbild sein kann: Das freiwillige Handwerksjahr. „Analog zu einem freiwilligen sozialen Jahr haben Jugendliche hier nach dem Abschluss der Schule die Möglichkeit, Handwerksberufe näher kennenzulernen.“ Erste Erfahrungen bei der Handwerkskammer Lübeck, in deren Einzugsgebiet das „freiwillige Handwerksjahr“ gestartet ist, seien ausgesprochen positiv, berichtet Kreishandwerksmeister Thomas Radermacher. Rund 150 Betriebe und über 80 Jugendliche hätten sich gemeldet, mit Förderung des Schleswig-Holsteinischen Instituts für berufliche Bildung seien zunächst 25 Jugendliche im Alter zwischen 15 und 25 Jahren in ein freiwilliges Handwerksjahr gestartet. Neben wertvollen Berufserfahrungen und der Erkenntnis, ob ein gewähltes Berufsfeld auch für eine spätere Ausbildung in Frage kommt, gibt es beim freiwilligen Handwerksjahr in Schleswig-Holstein monatlich 450 Euro Aufwandsentschädigung. „Ein solches freiwilliges Handwerksjahr, angelehnt an die Regelungen eines freiwilligen sozialen Jahres wünschen wir uns auch in NRW“, macht Oliver Krämer, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg deutlich. „Wir werden in den Dialog mit der Politik und den Handwerkskammern gehen, um das Projekt voranzutreiben.“ Insbesondere von der Politik benötigt das Handwerk Unterstützung. „Wir brauchen Rechtssicherheit in Punkten wie Mindestvergütung, Kettenverleih, also Ausbildung in unterschiedlichen Unternehmen, und Befreiung von der Schul- oder Berufsschulpflicht während eines freiwilligen Handwerksjahres.“

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Finanzverwaltung stellt kostenfreie Software zum Lesbarmachen von E-Rechnungen zur Verfügung

Bild: Von DC_Studio @elements.envato.com Finanzverwaltung stellt kostenfreie Software zum Lesbarmachen von E-Rechnungen zur Verfügung Ab dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Um elektronische Rechnungen im Format XRechnung lesen und prüfen zu können, brauchen die Betriebe eine Software zur Visualisierung des Datensatzes (so genannte Viewer). Die Handwerksorganisationen haben sich nachdrücklich bei der Bundesregierung für eine kostenfreie staatliche Software der Finanzverwaltung eingesetzt. Das Bundesfinanzministerium ist dieser Forderung nunmehr noch rechtzeitig vor dem 1.1.2025 nachgekommen. Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet und unter folgenden Internet-Adressen erreichbar: https://www.elster.de/eportal/e-rechnunghttp://www.erechnung.elster.dehttp://www.e-rechnung.elster.de Alles rund um das Thema E-Rechnung hat der ZDH auf seiner Seite https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-steuern-und-finanzen/elektronische-rechnung/ veröffentlicht.

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Wie man ein rechtssicheres Website-Impressum gestaltet

Bild: Von karandaev @elements.envato.com Betreiberinnen und Betreiber von Websites, insbesondere im Handwerksbereich, sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationen auf ihrer Website bereitzustellen. Ein zentraler Bestandteil dieser Pflicht ist das Impressum. Dieser Artikel erläutert die wesentlichen Aspekte und Pflichtangaben eines Impressums, beleuchtet spezielle Anforderungen für bestimmte Handwerksberufe und hebt hervor, warum es wichtig ist, das Impressum aufgrund der geänderten Gesetzesgrundlage anzupassen. Warum ist ein Impressum notwendig? Handwerkerinnen und Handwerker, die eine Unternehmenswebsite betreiben, müssen spezifische Informationen über sich und ihren Betrieb bereitstellen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 5 des neuen Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), dass das frühere Telemediengesetz (TMG) ersetzt hat. Da die Impressumspflicht nun nicht mehr im TMG, sondern im DDG geregelt ist, ist es entscheidend, dass Website-Betreiber ihr Impressum an diese neue Rechtslage anpassen. Eine falsche oder veraltete Gesetzesnennung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Impressum selbst dient dazu, dass Kundinnen und Kunden leicht Kontakt aufnehmen oder sich bei den zuständigen Aufsichtsbehörden über die Seriosität des Betriebs informieren können. Durch die korrekte Angabe der aktuellen Gesetzesgrundlage zeigen Sie, dass Sie rechtlich auf dem neuesten Stand sind, was das Vertrauen Ihrer Kundschaft stärkt. Wo sollte das Impressum platziert sein? Das Impressum muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Am besten platzieren Sie den Link zum Impressum im sogenannten „Footer“ (Fußzeile) der Website, da dieser Bereich auf jeder Seite der Website sichtbar ist und damit die Anforderung der leichten Erreichbarkeit erfüllt. Welche Angaben müssen im Impressum stehen? Name, Anschrift, Rechtsform Die vollständige Postanschrift des Betriebs ist anzugeben. Bei juristischen Personen (etwa GmbH oder Genossenschaft) müssen zusätzlich die Rechtsform, die vertretungsberechtigten Personen, gegebenenfalls das Stammkapital und die Höhe der ausstehenden Einlagen genannt werden. Kontaktdaten Es sind sowohl eine E-Mail-Adresse als auch eine Telefonnummer anzugeben, um eine einfache Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Aufsichtsbehörde Für Tätigkeiten, die eine behördliche Zulassung erfordern, muss die zuständige Aufsichtsbehörde genannt werden. Im Handwerk betrifft dies insbesondere Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Büchsenmacher. Registereintragungen Ist der Betrieb in einem Register eingetragen, beispielsweise im Handels- oder Genossenschaftsregister, müssen das entsprechende Register sowie die Registernummer angegeben werden. Angaben bei bestimmten reglementierten Berufen Für Betriebe, die ein Gesundheitshandwerk ausüben, sind zusätzliche Angaben erforderlich: • Die zuständige Handwerkskammer• Die gesetzliche Berufsbezeichnung (z.B. Augenoptiker, Zahntechniker)• Deutschland als das Land, in dem die Berufszulassung erteilt wurde• Die Handwerksordnung als berufsrechtliche Regelung Umsatzsteueridentifikationsnummer Falls vorhanden, muss die Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum aufgeführt werden. Abwicklung oder Liquidation Befindet sich der Betrieb als Kapitalgesellschaft in Abwicklung oder Liquidation, muss auch dies im Impressum vermerkt werden. Welche Konsequenzen drohen bei fehlerhaftem Impressum? Fehlerhafte oder fehlende Angaben im Impressum stellen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Dies kann dazu führen, dass Mitbewerber oder befugte Organisationen, wie Verbraucherzentralen, eine kostenpflichtige Abmahnung aussprechen. Besonders wichtig ist es, die Gesetzesgrundlage im Impressum korrekt anzugeben. Die Umstellung von TMG auf DDG erfordert eine Anpassung, um rechtlichen Problemen vorzubeugen. Außergerichtliche Streitbeilegung Es ist ratsam, auch die Pflichtangaben zur außergerichtlichen Verbraucherschlichtung in das Impressum zu integrieren. Dazu gehört insbesondere die Information über die Bereitschaft zur Teilnahme an solchen Verfahren. Wird auf der Webseite ein Online-Shop betrieben, muss außerdem ein Link zur Streitschlichtungsplattform angegeben werden. Verbraucherschlichtung ist freiwillig Die Teilnahme an einer Verbraucherschlichtung ist für alle Beteiligten freiwillig. Das Verfahren eignet sich besonders, wenn Kunden ihre Verbraucherechte geltend machen wollen. Die Vorteile der Verbraucherschlichtung sind die schnelle Abwicklung über das Internet und die Möglichkeit, dass gesetzliche Verbraucherrechte nicht zwingend beachtet werden müssen. Ein Nachteil ist jedoch, dass Unternehmer das Verfahren nicht beantragen können und die Verfahrenskosten allein tragen müssen.

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Das Portal „Handwerk macht Schule“ des Deutschen Handwerkskammertags (DHKT) ist ab sofort verfügbar

Wir bringen die Themen des Handwerks in die Schule und den Unterricht Das Portal „Handwerk macht Schule“ des Deutschen Handwerkskammertags (DHKT) ist ab sofort verfügbar und stellt, in Kooperation mit dem Eduversum-Verlag, kostenlose Lehrinhalte für Lehrer an allgemeinbildenden Schulen bereit. Parallel dazu sind alle Inhalte des Portals auf der reichweitenstarken Plattform „Lehrer online“ integriert. Das Portal flankiert die erfolgreiche Kampagne des Handwerks im Schulunterricht: Dabei werden Alltagsbezug und Lebensnähe großgeschrieben. Hauptziel ist, Vielfalt und Zukunftspotenziale des Handwerks aufzuzeigen. Dabei geht es jedoch um weit mehr als um Mörtel, Malerpinsel, Mehl oder Maulschlüssel. Im Fokus stehen vor allem Themen wie Zukunft, Innovation und Nachhaltigkeit. https://www.handwerk-macht-schule.de/ Zurück

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