Finanzverwaltung stellt kostenfreie Software zum Lesbarmachen von E-Rechnungen zur Verfügung
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Um elektronische Rechnungen im Format XRechnung lesen und prüfen zu können, brauchen die Betriebe eine Software zur Visualisierung des Datensatzes (so genannte Viewer).
Die Handwerksorganisationen haben sich nachdrücklich bei der Bundesregierung für eine kostenfreie staatliche Software der Finanzverwaltung eingesetzt. Das Bundesfinanzministerium ist dieser Forderung nunmehr noch rechtzeitig vor dem 1.1.2025 nachgekommen.
Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet und unter folgenden Internet-Adressen erreichbar:
https://www.elster.de/eportal/e-rechnung
http://www.erechnung.elster.de
http://www.e-rechnung.elster.de
Alles rund um das Thema E-Rechnung hat der ZDH auf seiner Seite https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-steuern-und-finanzen/elektronische-rechnung/ veröffentlicht.