Überbrückungshilfe III Plus kann beantragt werden
Unternehmen können seit dem 23.07.2021 über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen. Die Anträge sind über prüfende Dritte zu stellen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.
Unternehmen, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin umfassende Unterstützung. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck die zentralen Corona-Hilfsprogramme als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis zum 30. September 2021 verlängert. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.
Die Überbrückungshilfe III ist von mehr als 326.000 Unternehmen und die Neustarthilfe von 220.000 Betroffenen in Anspruch genommen worden.
Ergänzende Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus, einschließlich Neustarthilfe Plus:
Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt, das inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III ist.
- Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind alle Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten, zum Beispiel Steuerberater, über das Corona-Portal des Bundes beantragt.
Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist:
- Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können alternativ zur allgemeinen Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten erhalten.
- Unternehmen, die von der Pleite bedroht sind, wird es künftig erleichtert, durch gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen eine Insolvenz zu vermeiden. Ersetzt werden Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
- Weiter gefördert werden bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung. Welche Maßnahmen konkret förderfähig sind, wird in den FAQ in Form einer Positivliste festgelegt. Damit wird Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen.
Die Neustarthilfe Plus richtet sich weiterhin an Soloselbstständige, die Corona-bedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe III Plus profitieren. Es können – wie auch schon in der Neustarthilfe – neben Soloselbständigen auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein. Direktanträge können seit Ende letzter Woche über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.degestellt werden. Die FAQ sind unter folgendem Link verfügbar: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html.
Spendenkonten
Wer helfen will, aber keine Sachspenden oder Hilfsleistungen anbieten kann oder schnelle Hilfe leisten will, der kann natürlich auch Geld spenden. Die Kreishandwerkerschaften haben bewusst darauf verzichtet, ein eigenes Spendenkonto einzurichten, sondern empfehlen die Verwendung der bereits bestehenden Konten für die Nothilfe – entweder die der verschiedenen Hilfsorganisationen oder direkt die regionalen Spendenkonten.
Überregionale Organisationen
Aktion Deutschland Hilft
www.aktion-deutschland-hilft.de
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Spenden-Stichwort: Hochwasser Deutschland
Caritas International
www.caritas-international.de/spenden/online/fluten-deutschland
IBAN: DE88 6602 0500 0202 0202 02
BIC: BFSWDE33KRL
Bank für Sozialwirtschaft Karlsruhe
Wenn man an Organisationen spenden will, hilft das Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) als Hinweis auf seriöse Organisationen. Trägt ein Spendenaufruf das Logo, ist garantiert, dass die Organisation eindeutig und sachlich wirbt, sparsam wirtschaftet und außerdem nachprüfbar ausweist, wie das Geld der Spender verwendet wird.
Spenden für Flutopfer auf regionaler Ebene:
- Kreis Euskirchen
Hotline für Hilfsangebote: 02251/15910
Offizielles Spendenkonto:
IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17
(Stichwort „Spende Hochwasser“) - Rhein-Sieg-Kreis
Hilfsangebote: rhein-sieg-kreis.de/flut2021
oder unter 02241/136252
Offizielle Spendenkonten:
DE54 3705 0299 0001 0694 48 oder
DE78 3706 9520 1109 6900 11
(Stichwort „Flut 2021“) - Rhein-Erft-Kreis
Offizielles Spendenkonto:
DE72 3705 0299 0142 0012 00
(Stichwort „Hochwasserhilfe“) - Stadt Erftstadt:
Offizielles Spendenkonto:
DE20 3705 0299 0190 2794 24
(Stichwort „Hochwasser“);
Hinweis: Die Stadt Erftstadt bittet anstelle von Sachspenden um Geldspenden - Kreis Heinsberg:
Offizielles Spendenkonto:
DE71 3125 1220 0000 0315 00
(Stichwort „Fluthilfe“) - Kreis Ahrweiler:
Offizielles Spendenkonto:
DE86 5775 1310 0000 3394 57
(Stichwort: „Hochwasser“)
Weitere Informationen zur Soforthilfe
Weitere Informationen zur Soforthilfe können Sie auf der Webseite des Landes NRW abrufen: