Schlussabrechnung

Informationen zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen

Was ist die Schlussabrechnung?

Die über prüfende Dritte eingereichten Anträge auf die Überbrückungshilfen sowie auf November- und Dezemberhilfen sind häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierter Kosten bewilligt worden. Nach Vorliegen der tatsächlich realisierten Umsatzzahlen und Fixkostenabrechnungen sind alle Antragstellenden zur Einreichung einer Schlussabrechnung über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten verpflichtet. Darüber hinaus können fehlerhafte Angaben bei der ursprünglichen Antragstellung durch die prüfende Dritte oder den prüfenden Dritten nachträglich korrigiert werden.

Der Startschuss für die Abrechnung der Programme aus dem Schlussabrechnungspaket 1 (Überbrückungshilfe I-III, November- und Dezemberhilfe) ist am 5. Mai 2022 gefallen. Die Schlussabrechnung für die Programme aus Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV) kann seit dem 15. November 2022 eingereicht werden. Die Pakete müssen vollständig sein und alle für Sie relevanten Programmlinien enthalten.

Die Einreichung der Schlussabrechnung muss für beide Pakete bis zum 30. Juni 2023 erfolgen. In Einzelfällen kann eine Verlängerung der Einreichungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden. Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.

Sollten Sie die Fristverlängerung bis 31.12.2023 in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dies zwingend im Antragsportal beantragen. Eine Meldung an die Bewilligungsstelle ist nicht zielführend. Bitte erstellen Sie im Portal zunächst ein Organisationsprofil. Anschließend können Sie im Portal die Fristverlängerung beantragen. Klicken Sie bei Ihren vollständigen Organisationsprofilen zunächst auf “Schlussabrechnungspakete” (unter Aktionen), dann auf “Individuelle Fristverlängerung freischalten”.

Achtung: Wird die Schlussabrechnung nicht fristgerecht eingereicht, muss die gesamte Fördersumme zurückbezahlt werden.

Da die Anzahl der Gesamtanträge in der Schlussabrechnung bei mehr als 350.000 Anträgen liegen wird, rechnen wir mit einer Gesamtbearbeitungsdauer von mehreren Monaten.

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Weitere Informationen sowie die FAQ des Bundes für die Schlussabrechnung finden Sie unter:

Überbrückungshilfe Unternehmen – Schlussabrechnung (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

An wen kann ich mich bei Nachfragen wenden?

  • Bei Fragen zu allen Hilfsprogrammen sowie zur Schluss- und Endabrechnung können Sie sich an die Hotline des Landes Nordrhein-Westfalen wenden oder direkt Kontakt zu der für Ihren Antrag zuständigen Bezirksregierung aufnehmen – alle Kontaktdaten finden Sie hier.
  • Alternativ steht Ihnen der Service-Desk des Bundes während der Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr für weitere Fragen zur Verfügung:
    • Als prüfender Dritte wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline des Bundes: +49 30-530 199 322
    • Als Soloselbständiger wenden Sie sich an den Service-Desk für Solo-Selbständige unter der Service-Hotline: +49 30-1200 21034