Prüfungen Friseur-Innung Bonn·Rhein-Sieg

Teil 1-Prüfung 2020/2021 wird verschoben
Aus Anlass der derzeitigen Pandemielage hat sich der Friseur- und Kosmetik-Verband NRW entschlossen, die Teil 1-Prüfung der gestreckten Gesellenprüfung im Winter 2020/2021 zu verschieben. Da es sich um eine landeseinheitliche Prüfung handelt, gilt die Verschiebung auch für den Bereich der Friseur-Innung Bonn·Rhein-Sieg.

Neuer Termin für die theoretische Teil 1-Prüfung ist der 31. Mai 2021, 8.00 Uhr.

Die Termine für die praktische Prüfung werden noch gesondert festgelegt, diese beginnen nach derzeitigem Stand ab April 2021. Sobald die genauen Termine feststehen, werden eine Information an die Betroffenen erfolgen.

Die Zulassungen zur Teil 1-Prüfung bleiben weiter bestehen, es findet keine neue gesonderte Zulassung zur Prüfung statt.

Die Teil 2-Prüfung (also die abschließende Gesellenprüfung) findet wie geplant statt.
Sicherheits-Standards zum Prüfungsablauf Teil 2 im Januar 2021

1. Einladung von kleinen Prüfungsgruppen
2. Maximal 5- 8 Prüflinge in einer praktischen Prüfungsgruppe je nach Größe der Prüfungsräume.
3. Theoretische Prüfung: Sicherheitsabstand von 1,5 m zwischen den Arbeitsplätzen der Prüflinge
4. Sicherheitsabstand zwischen den Prüfungsmodellen von mind. 1,5 m
5. Mund-Nasen-Schutz für Modelle, Prüflinge und Prüferinnen (vorhaltbarer Mundschutz für
Prüfungsmodelle)
6. Mund-Nasen-Schutz für Modelle und Prüflinge sind selbstständig mitzubringen.
7. Alle Modelle müssen am Prüfungsort vor Beginn der Prüfungsarbeit die Haare gewaschen
bekommen, auch das zu färbende Damenmodell und die Wahlqualifikation ( Modul Coloration )
8. Alle Arbeiten mit Einmalhandschuhen bei Begrüßung und allen Nassarbeiten
9. Reinigung und Desinfektion der Hände beim Betreten der Prüfungsräume
10. Wartebereich von Modellen der Prüfungsteilnehmerinnen außerhalb des Prüfungsgebäudes (auch
hier 1,5 m Abstand zwischen den Wartenden einhalten)
11. Abrufbarkeit der wartenden Modelle vor dem Prüfungsgebäude sicherstellen
12. Offene Türen zum Prüfungsraum zur Vermeidung der Kontaminierung von Türklinken
13. Dokumentationspflicht der Kontaktangaben von Prüflingen und Modellen
14. Getrennte Toiletten für Prüferinnen und Prüflinge/ Modelle
15. Desinfektionsmittel und Papierhandtücher auf jeder Toilette
16. Prüflinge, Modelle oder Prüfer/-innen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen