Meisterprämie startet in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Ab 1. Juli 2023 können frischverbriefte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister erstmals eine Meisterprämie beantragen: Wer die finanziellen und zeitlichen Anstrengungen unternimmt und eine Aufstiegsfortbildung im Handwerk erfolgreich abschließt, kann sich nun über eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 2.500 Euro freuen. Mit der Meisterprämie soll dem bestehenden Fachkräftemangel im Handwerk entgegengewirkt werden. Denn neben der Zahl der Auszubildenden ist auch die Zahl der abgeschlossenen Meisterprüfungen seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2002 wurden laut der Statistik des Westdeutschen Handwerkskammertags in Nordrhein-Westfalen noch 4.706 Meisterprüfungen erfolgreich abgeschlossen, 2022 waren es nur noch 3.760 Prüfungen.

“Bei den Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern handelt es sich um jene Gruppe, die entscheidend für die Zukunft ihrer Zunft, für die Unternehmensnachfolge und -gründung und damit für den Erhalt und die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Handwerk ist”, führt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann aus: “Daher wollen wir für engagierte Gesellinnen und Gesellen einen Anreiz setzen, sich auf den Weg zur Meisterprüfung zu begeben. Insbesondere vor dem Hinter-grund der Energiewende sind wir auf gut ausgebildete Handwerkerinnen und Handwerker zwingend angewiesen. Auch aus diesem Grund hat die Landeregierung entschieden, eines der ersten Fachkräfteprogramme dieser Legislatur im Bereich Handwerk umzusetzen.”

Kontinuierliche Qualifizierung ist sowohl für die berufliche Perspektive des Einzelnen als auch für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen wichtig. Für die Meisterprämie sind daher im aktuellen Haushalt 5,5 Millionen Euro und in den kommenden Jahren jeweils elf Millionen Euro reserviert. Hierdurch können jedes Jahr weit über 4.000 Meisterinnen und Meister ausgezeichnet werden.

Die Meisterprämie ist ein Baustein der nordrhein-westfälischen Fachkräfteoffensive. Die Fachkräftesicherung ist eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahre und dieser Legislaturperiode. Schon jetzt ist die Situation in vielen Branchen und Regionen äußerst angespannt. Auch der demografische Wandel wird sich in den nächsten zehn Jahren besonders erkennbar machen. Mit der Fachkräfteoffensive NRW tritt die Landesregierung im Schulterschluss mit Unternehmen, Kammern, Verbänden, Sozialpartnern sowie der Arbeitsverwaltung diesen Entwicklungen geschlossen entgegen.

Wer kann die Prämie beantragen?
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit einem Abschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung, die ihre Prüfung ab dem 1. Juli 2023 erfolgreich bestanden haben und ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, können eine Meisterprämie erhalten. Anträge sind über die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) zu stellen. Das Antragsformular und alle wichtigen Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter www.meisterprämie.nrw

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen