Kunden-Testpflicht für alle Friseurbetriebe – auch im Rhein-Sieg-Kreis
Die bundesweite Testpflicht für Kunden von Friseursalons ist in Kraft getreten!
Dies bedeutet, dass nun auch die Betriebe im Rhein-Sieg-Kreis – spätestens ab Samstag, 24.04.2021 – von ihren Kunden einen negativen Corona-Test verlangen müssen, bevor sie mit der Friseurdienstleistung beginnen.
Das Wichtigste in Kürze über die neuen Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz:
- Testpflicht für Kunden gilt im kompletten Bundesgebiet bei Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen, wenn der Inzidenzwert in dem jeweiligen Kreis oder der Stadt über 100 liegt, was derzeit in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis der Fall ist.
- Eine Ausnahme für vollständig geimpfte Personen gibt es derzeit noch nicht.
- Eine Ausnahme für Kinder ist nicht explizit geregelt, bisher waren in den Verfügungen der Kreise oder Städte Kinder bis zum Schuleintrittsalter von der Testpflicht ausgenommen. Hier herrscht also noch keine vollständige Klarheit.
- Das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
- Über die Art der zugelassenen Tests gibt es ebenfalls keine eindeutige Klarheit. Sicher ist, dass die Bescheinigungen der zugelassenen Teststellen und auch Arbeitgeberbescheinigungen der Arbeitgeber der Kunden über durchgeführte negative Tests (wenn diese Arbeitgeber beim Landesgesundheitsministerium NRW gelistet sind und auf dem vorgesehenen Formular erfolgt sind) ausreichend sind. Bei Selbsttest der Kunden vor dem Salon bestehen noch Restzweifel.
- Die Testbescheinigungen müssen nicht dokumentiert werden, sie müssen lediglich für die Dauer der Behandlung im Salon sein. Der Kunde kann sie also wieder mitnehmen, wenn er den Salon verlässt.
- Die Daten der Kunden müssen dennoch wegen der Rückverfolgbarkeit erfasst werden (wie bisher auch).
- Friseursalons, die bisher abends lange geöffnet hatten, müssen sicherstellen, dass Kunden und Mitarbeiter vor 22 Uhr wieder zu Hause sein können (Ausgangssperre).
- Den Mitarbeitern ist ein Testangebot zu machen (für 2 Tests pro Woche). Dies kann auch über die Ausgabe von Selbsttests geschehen.
Alle Unsicherheiten werden sich im Laufe der nächsten Woche hoffentlich klären.