Informationen / Links / Downloads

Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen und Formulare zum Kurzarbeitergeld.
Arbeitgeber können die vollständig ausgefüllte KuG Anzeige über den Arbeitsausfall (KuG 101) sowie die Einverständniserklärung der Mitarbeiter als Anlagen einer E-Mail versenden an
ACHTUNG: Unter dieser E-Mail-Adresse erfolgt keine Beratung!
Bitte achten Sie darauf, Ihre KuG Anzeige ausreichend zu begründen. Sie erhalten von der E-Mail-Adresse eine Genehmigung, dass Sie grundsätzlich Kurzarbeit durchführen können (oder eine Ablehnung). Bis zu dieser Rückantwort können auf Grund der aktuellen Krise mehrere Tage vergehen. Rückfragen können nicht beantwortet werden.

Auflistung der Corona-Teststellen für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis
Links zu Impfangeboten in Bonn & Rhein-Sieg-Kreis
Dokumente zum Download:
Aktuelle Corona-Schutzverordnung
– Ab 30.11.2022 –
—————————————————————
Beschäftigtentestung
Über diese Internetseite können Unternehmen den Behörden anzeigen, dass sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine kostenlose Beschäftigtentestung nach den Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung anbieten und darüber einen Testnachweis ausstellen.
https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeigen:
https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
V. v. 17.03.2022 BAnz AT 18.03.2022 V1
Geltung ab 20.03.2022 bis 25.05.2022
———————————————
22.03.2022:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Fragen und Antworten zum betrieblichen Infektionsschutz:
Auch nach Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite sind weiterhin Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes erforderlich. Die Beschäftigten müssen vor arbeitsbedingten Infektionsrisiken geschützt werden, gerade auch dann, wenn Tätigkeiten nicht in der Wohnung ausgeführt werden können.
Hier eine PDF mit den Regelungen: (Stand 22.03.22)
————————————————————
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html
————————————————————
Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Vom 6. September 2021
————————————————————
15.04.2021:
Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen (Links)
- Aktuelle Corona-Schutzverordnung
- Corona-Regeln – die wichtigsten Informationen zur aktuellen Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen
- Corona-Test-und-Quarantäneverordnung
- Zentrale Informationsplattform für NRW
- NRW-Rettungsschirm für Unternehmen
- NRW-Soforthilfe 2020
- Übersicht Soforthilfen zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen
während der Corona-Pandemie

SIGNAL IDUNA unterstützt als Kooperationspartner unseres Versorgungswerks das Handwerk mit einem Maßnahmenpaket.
Die Corona-Pandemie hat auf alle Bereiche des täglichen Lebens starke Auswirkungen und stellt die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Auch in dieser Situation möchte die SIGNAL IDUNA Gruppe eine besondere Verantwortung für ihre Kunden und insbesondere als Kooperationspartner im Handwerk übernehmen:
„Wir stehen als verlässliche Ansprechpartner auch in dieser Situation fest an Ihrer Seite. Sowohl telefonisch, als auch über unsere Websites und die SIGNAL IDUNA Kunden App sind wir zentral aber auch dezentral in unseren Agenturen gut und sicher erreichbar. Auch die Leistungsprozesse laufen störungsfrei und wir regulieren täglich Schäden – wie es unsere Kunden von uns erwarten.“
Zusätzlich hat die SIGNAL IDUNA ein Maßnahmenpaket zur Überbrückung finanzieller Engpässe im Rahmen der Corona-Krise aufgesetzt. Mit diesen Maßnahmen soll Kunden individuell geholfen werden, den Schutz durch ihre Versicherungsverträge aufrecht zu erhalten. Nehmen Sie hierfür gerne Kontakt mit Ihrer zuständigen Agentur (z.B. Bezirksdirektion Attig) oder mit dem zentralen Kundendienst auf.

Handlungsempfehlungen der Bürgschaftsbank NRW für Unternehmen:
Bürgschaftsbank und NRW.BANK helfen Unternehmen bei Finanzierungsbedarf durch die Corona-Krise
Coronavirus: Hilfe von der NRW-Bank

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Betroffen ist in besonderer Weise das Arbeitsleben. Die BDA hat für den Umgang mit Corona nachfolgend wichtige Informationen für Unternehmen zusammengestellt, die wir ständig aktuell halten.
Hier ein PDF mit
Aktuelle Fragen zur Corona-Pandemie
BDA | FAQ 3G am Arbeitsplatz nach § 28b IfSG
Dezember 2021
Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze werden in § 28b Abs. 1 und 3 IfSG eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz sowie Kontrollpflichten für Arbeitgeber eingeführt. Zunächst bis zum 19. März 2022 dürfen Beschäftigte und Arbeitgeber Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte mit anderen Menschen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und die entsprechenden Nachweise mit sich führen, zur Kontrolle verfügbar halten oder beim Arbeitgeber hinterlegt haben. Wir haben die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den neuen Regelungen im nachfolgenden Fragenkatalog zusammengefasst.