Starkregen - Soforthilfen für Betroffene
Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe
Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden.
Hier können Sie das Antragsformular und ergänzende Hinweise abrufen:
Quelle: Rhein-Sieg-Kreis.de
https://www.rhein-sieg-kreis.de/fluthilfe
Weitere Informationen zur Soforthilfe
Weitere Informationen zur Soforthilfe können Sie auf der Webseite des Landes NRW abrufen:
Soforthilfen der regionalen und überregionalen Kreditinstitute
Neben den Soforthilfen des Landes haben regionale und überregionale Kreditinstitute eigene Programme aufgelegt. Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten: