Für alle anderen körpernahen Dienstleistungen (Kosmetik, Maniküre usw.) wird ein Schnelltest benötigt.
Im Stadtgebiet Bonn gibt es keine Ausnahmen für Friseure.
Für alle Mitarbeiter in Friseursalons gibt es – weder in Bonn noch im Rhein-Sieg-Kreis – eine Testverpflichtung. Es gilt aber weiterhin die freiwillige Selbstverpflichtung der Gesamtwirtschaft, dass die Mitarbeiter 2x wöchentlich getestet werden sollen.
Wird dies von den Arbeitgebern nicht genügend angeboten, wird vermutlich eine Testpflicht für die Mitarbeiter kommen.