Friseurbetriebe bleiben bis vorerst 31.01.2021 geschlossen
Friseurbetriebe werden frühestens ab dem 01.02.2021 wieder öffnen dürfen.
Der verlängerte und verschärfte Lockdown bis vorerst zum 31.01.2021 betrifft auch die Friseurbetriebe, die weiterhin geschlossen bleiben müssen. Das Ausführen von Friseurdienstleistungen ist also weder im Salon noch bei Kunden zuhause erlaubt.
Finanzielle Hilfen für Friseurbetriebe
Derzeit stehen – neben den schon aus dem Frühjahr bekannten Stundungsmöglichkeiten – die Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II (für Dezember 2020) und die Überbrückungshilfe III (für Januar 2021) zur Verfügung. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite in der Rubrik “Aktuelles”. Auf dieser Seite des Bundeswirtschaftsministeriums erhalten Sie weitere Informationen. Zudem kann dort für Soloselbständige der Antrag direkt gestellt werden. In allen weiteren Fällen muss dieser Vorgang über einen Steuerberater laufen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf.
Der Zentralverband des Friseurhandwerks setzt sich sowohl für eine möglichst frühe Wiederöffnung der Salons als auch für verbesserte finanzielle Hilfen ein.
Prüfungen der Auszubildenden im Friseurhandwerk
Nach derzeitigem Stand werden die Prüfungen wie geplant – unter Beachtung aller Hygienevorschriften – stattfinden. Die besondere Situation der Prüflinge bei dieser Prüfung wird – wie schon bei der Sommerprüfung 2020 – von den Prüfern mit berücksichtigt.
Eine Vorbereitung auf die praktische Prüfung im Salon ist am Übungskopf unter Aufsicht des Ausbilders (mit ausreichendem Abstand und mit Maske) generell möglich. Auch andere Prüfungsteile (Theorie, Beratungsgespräch und ähnliches) können geübt werden, da hier ausreichend Abstand gewahrt werden kann.