Durchführung der überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge
aufgrund der aktuellen Regelungen hinsichtlich Covid 19 muss Folgendes beachtet werden: Die Kursteilnehmer haben am 1. Kurstag entweder:
einen Nachweis zu erbringen,dass sie vollständig geimpft und immunisiert sind (nach der 2. Impfung mit Biontec/Pfizer oder Moderna bzw. nach der einmaligen Impfung mit Johnson & Johnson sind bereits 14 Tage vergangen)
oder
einen Nachweis zu erbringen, dass sie genesen sind (Attest muss vorliegen)
oder
ein negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder PCR-Test vorzulegen.