Durchführung der überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge

aufgrund der aktuellen Regelungen hinsichtlich Covid 19 muss Folgendes beachtet werden:

Die Kursteilnehmer haben am 1. Kurstag entweder:

  • einen Nachweis zu erbringen,  dass sie vollständig geimpft und immunisiert sind (nach der 2. Impfung mit Biontec/Pfizer oder Moderna bzw. nach der einmaligen Impfung mit Johnson & Johnson sind bereits 14 Tage vergangen) 

oder

  • einen Nachweis zu erbringen, dass sie genesen sind (Attest muss vorliegen) 

oder

  • ein negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder PCR-Test vorzulegen.

Ansprechpartner:
Frank Jäger
Telefon: 02241 990 109
Telefax: 02241 990 154 
Email: jaeger@khs-handwerk.de