Soforthilfe des Landes NRW: Abrechnung erst im kommenden Jahr

Das Land NRW hatte Ende März zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie gemeinsam mit dem Bund ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, mit dem Unternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von bis zu 9.000 Euro bzw. bis zu 15.000 Euro beantragen konnten.
Die Landesregierung hatte das Programm noch einmal aufgestockt und über die NRW-Soforthilfe 2020 Zuschüsse für Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten in Höhe von bis zu 25.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemachten konkreten Förderbedingungen haben allerdings zur Folge, dass Zuschussempfänger nach der Abrechnung teilweise mit Rückforderungen durch das Land rechnen müssen.
Das Wirtschaftsministerium NRW hat nun mitgeteilt, dass man die Betroffenen erst im kommenden Jahr zur Abrechnung und eventuell erforderlichen Rückzahlung auffordern wird. Hierdurch wolle man die Betroffenen entlasten, da sich die wirtschaftliche Lage vieler Soforthilfe-Empfänger erneut eingetrübt habe.
Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst. Zuvor genannte Fristen sind damit hinfällig.
Viele Soforthilfe-Empfänger äußerten, so das Ministerium, jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können. Das Ministerium hat angekündigt, dass Ende November alle rund 430.000 Soforthilfeempfänger eine Mail erhalten, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen.
Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmeldeformular. Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen.


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