Ziel ist es, die direkten Folgen der Corona-Pandemie und des mit ihr verbundenen wirtschaftlichen Einbruchs abzumildern und auf die Zukunft ausgerichtete Wachstumsanreize zu schaffen.
Auf folgende zentralen Punkte des Pakets wird besonders hingewiesen:
- Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland durch eine befristete Absenkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % im Zeitraum 1.6.2020-31.12.2020. (Finanzbedarf 20 Mrd. Euro)
- Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 % im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“. Darüber hinausgehende Finanzbedarfe werden bis zum Jahr 2021 aus dem Bundeshaushalt gedeckt. (Finanzbedarf: 5,3 Mrd. Euro 2020; Bedarf 2021 kann erst im Rahmen der Haushalts-Aufstellung 2021 ermittelt werden)
- Gesetzliche Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für 2020 und 2021 auf max. 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung). Einführung eines Mechanismus, um diesen Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Auflösung der Rücklage bis spätestens Ende 2022. (Finanzwirkung: Verschiebungseffekt 2 Mrd. Euro, davon 1 Mrd. Euro Bund)
- Auflage eines Programms für Überbrückungshilfen zur Sicherung der Existenz von KMU bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Volumen maximal 25 Mrd. Euro, die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni-August gewährt und gilt branchenübergreifend. Besonderheiten besonders betroffener Branchen (z.B. Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs, Bars, Reisebüros, Veranstaltungslogistik) sollen angemessen beachtet werden. (Finanzbedarf: 25 Mrd. Euro aus nicht ausgeschöpftem bestehenden Programm)
- Stärkung der Kommunen durch dauerhafte Übernahme von weiteren 25 % und insgesamt bis zu 75 % der Kosten der Unterkunft im bestehenden System durch den Bund. Dabei soll verhindert werden, dass die Leistungen für Unterkunft und Heizung künftig im Auftrag des Bundes erbracht werden. Daher wird in der Verfassung abweichend geregelt, dass der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende bis zu 75 % tragen kann, bevor Bundesauftragsverwaltung eintritt. (Finanzbedarf: 4 Mrd. Euro pro Jahr)
- Förderung des Kapazitätsausbaus im Bereich der Kindergärten, Kitas und Krippen durch die Bereitstellung von 1 Mrd. Euro zusätzlich für Ausbaumaßnahmen, die in 2020 und 2021 stattfinden. (Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro)
- Beschleunigung des Investitionsprogramms für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Zusätzlich wird im Digitalpakt Schule der Katalog förderfähiger Investitionen erweitert. Der Bund wird sich darüber hinaus in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken. (Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro)
- Anstoß eines Digitalisierungsschubs in der öffentlichen Verwaltung. Neben der Beschleunigung der Prozesse der digitalen Verwaltung werden Maßnahmen für die digitale Befähigung von Kommunen und den nachhaltigen Energieverbrauch angestrebt. Der Digitalisierung der Wirtschaft wird unverzüglich ein zusätzlicher Schub gegeben über die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter, den Aufbau einer souveränen Infrastruktur sowie ein Förderprogramm zur Unterstützung des Auf- und Ausbau von Plattformen und die Befähigung von KMUs zur beschleunigten digitalen Transformation (Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro).
Neben den hier explizit genannten Punkten sind eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der Unterstützung von Familien, des Klimaschutzes, der Digitalisierung und Zukunftstechnologien sowie der Stärkung des Gesundheitswesens vorgesehen.