Beschluss Gründonnerstag und Karsamstag - Lockdown über die Osterfeiertage
Die Bund/-Länderkonferenz hat in dieser Nacht weitreichende Beschlüsse für die kommende Zeit gefasst.
Hierzu gehört auch ein Lockdown über die Osterfeiertage mit der Maßgabe, dass Gründonnerstag und Karsamstag zu „Ruhetagen“ erklärt werden sollen.
Die rechtliche Ausgestaltung, ob damit für Gründonnerstag und Karsamstag zusätzliche, einmalige Feiertage vom Bund oder den Ländern normiert werden sollen, ist bisher nicht geklärt. Ungeklärt ist ebenso, ob eine Entgeltfortzahlungspflicht für die Tage besteht. Sobald die Umsetzung der „erweiterten Ruhezeit zu Ostern“ feststeht, werden wir die Informationen weitergeben.”