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Achtung: Gefälschte Berufsgenossenschaft (BGN)-Schreiben und Rechnungen

Kriminelle versenden aktuell postalisch sowie per E-Mail Schreiben an BGN-Mitgliedsunternehmen mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“ beziehungsweise „Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)“. Den Schreiben beigefügt ist eine Rechnung, neuerdings erweitert um eine „Augenspülstation nach DIN-Norm“. Desweiteren werden Schreiben mit dem Absender „DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ mit dem Betreff „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung“ verschickt. Auch diese Schreiben sind Fälschungen und Betrug!

Diese Schreiben sind mit hoher krimineller Energie gefälscht. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine angebliche BGN-Telefonnummer, unter der sich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe meldet. Vermutlich landen diese Anrufe in einem Call-Center im Ausland, die Verbrecher haben offensichtlich einen enormen Aufwand betrieben. Auch die Mail-Adresse, die in den Schreiben angegeben ist, ist falsch. Die verwendete Adresse „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“ wird auf die tatsächliche Seite der BGN weitergeleitet – auch dies ein Täuschungsmanöver. Mittlerweile variieren die verschiedenen Domain-Namen, auch hier hat die BGN entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Wichtig: Leisten Sie keine Zahlungen! Die BGN versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien, wie etwa für Schilder.

Die Strafverfolgungsbehörden sind informiert, die BGN unternimmt alle möglichen rechtlichen Schritte – auch, um einen eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe möglichst klein zu halten. Sollten Sie bereits Zahlungen geleistet haben, melden Sie sich bitte per Mail an kommunikation@bgn.de. Wir raten in diesen Fällen dringend zur Anzeige! 

Wenn Zweifel bestehen: Die Präventions-Hotline der BGN beantwortet unter 0621/4456-3517 alle Fragen, ob ein Anruf oder ein Schreiben tatsächlich von der BGN in Auftrag gegeben wurde.

Weitere Informationen hier:  https://www.bgn.de/presse/14-februar-2025-neue-betrugs-masche-mit-angeblichen-bgn-rechnungen