Starkregen - Soforthilfen für Betroffene

Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe

Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden.

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis.de
https://www.rhein-sieg-kreis.de/fluthilfe

Weitere Informationen zur Soforthilfe

Soforthilfen der regionalen und überregionalen Kreditinstitute 

Neben den Soforthilfen des Landes haben regionale und überregionale Kreditinstitute eigene Programme aufgelegt. Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten: