Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ fördert Unternehmen, die Kurzarbeit bei ihren Auszubildenden vermeiden: Betriebe können einen monatlichen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie trotz Corona-Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen.

Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit anzeigt, aber einen Arbeitsausfall bei den Auszubildenden vermeidet, können Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten.

Durch die Förderung wird Ihre zusätzliche Anstrengung als Ausbildungsbetrieb bezuschusst, da Sie Ihren Auszubildenden trotz Corona-Krise einen erfolgreichen Berufsabschluss ermöglichen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die trotz Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung. Die Förderung wird für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent angezeigt hat.

Voraussetzungen und Antrag

Die Förderung können KMU erhalten, die ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken und auch bei deren Ausbilderinnen und Ausbildern außerhalb von Zeiten des Berufsschulunterrichts davon absehen. Der Arbeitsausfall muss im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung bei mindestens 50 Prozent liegen.

Wenn Ihr Unternehmen Kurzarbeit anzeigt, muss gleichzeitig eine Anzeige bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit erfolgen, dass die Ausbildung fortgesetzt wird. Hat Ihr Unternehmen bereits Kurzarbeit angezeigt, muss es dies unverzüglich nachholen.

Wichtig: Neben den genannten Bedingungen gelten die allgemeinen Voraussetzungen des Bundesprogramms. Diese erfahren Sie auf der Seite: Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“. Sie finden dort auch die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur ersten Förderrichtlinie.

Weitere Informationen und den Antrag finden Sie hier.