Nach Auslaufen des Soforthilfe-Programms NRW Ende Mai haben Unternehmen, die weiterhin Corona-bedingt einen massiven Umsatzausfall zu verzeichnen haben, nun die Möglichkeit, maximal (abhängig von der schon erhaltenen Soforthilfe) für die Monate Juni bis August Überbrückungshilfe zu beantragen. Aus dem Handwerk können u.a. Unternehmen in folgenden Bereichen betroffen sein:

  • Messeveranstaltungen z.B. Messebauer, Messecatering
  • Sonstige Veranstaltungen z.B. Metallbauer, Elektrotechniker
  • Konditoreien/Bäckereien mit hohem Café- oder Catering-Anteil
  • Fotografen
  • Maschinenbau/Feinwerkmechaniker/Automobilzulieferer
  • Hotelgewerbe z.B. Textilreinigung, Tischler/Innenausbau.

Voraussetzung für die Antragstellung:

  • Die Umsätze im April und Mai 2020 sind Corona-bedingt um 60% gegenüber April und Mai 2019 gesunken und die Umsätze werden auch in den Monaten Juni bis August um 50% zurückgehen.
  • Wurde ein Unternehmen nach April 2019 gegründet, sind entsprechend die Umsätze der Monate November und Dezember 2019 als Vergleich heranzuziehen.

 

Erstattet werden:

  • bis zu 50% der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mind. 50% gegenüber dem Vorjahresmonat bis zu 80% der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70% gegenüber dem Vorjahresmonat

Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigen erhalten max. 9.000 €, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten max. 15.000 €.

Die geltend gemachten Umsatzrückgänge und betrieblichen Fixkosten sind durch einen Steuerberater zu prüfen und zu bestätigen.

Gerne steht Ihnen hierfür unsere Steuerberatungsstelle (02241 990-152) unterstützend zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung derzeit noch nicht möglich ist, da der Bund noch keine verbindlichen Richtlinien zu diesem Programm erlassen hat.

Weiter Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe.

Eckpunkte „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“




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