Hinweis für Prüfungsteilnehmenden der Sommerprüfungen 2021

Gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist ab Montag, 07.06.2021 die Teilnahme an einer Prüfung nur noch mit einem Negativtestnachweis einer offiziellen Teststelle möglich.

Sollte die Inzidenzstufe 1 am jeweiligen Prüfungsort sowie gleichzeitig dem Land NRW erreicht werden, kann die Nachweispflicht entfallen. Den aktuellen Stand der Inzidenzstufen kann jederzeit unter https://www.mags.nrw/ eingesehen werden.

Diese Regelung gilt für alle Prüfungsteilnehmenden (Auszubildende, Prüfer/innen, Aufsichten) und für alle Prüfungstage inklusive der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse.

Der Negativtest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Bei mehreren Prüfungstagen ist daher am 1., 3., 5. Tag usw. ein negativer Test vorzulegen.

Liegt ein Wochenende zwischen den Prüfungstagen, so muss montags wieder ein Testergebnis vorgelegt werden.

Durchgeimpfte (= Personen, bei denen nach Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind) und Genesene benötigen keinen Test. In diesen Fällen müssen der Impfpass bzw. die Bescheinigung des Gesundheitsamtes vorgelegt werden.