Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" wird verlängert

Am 17. März 2021 hat das Bundeskabinett beschlossen, das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zu verlängern und auf das Ausbildungsjahr 2021/2022 auszuweiten. Damit sind zahlreiche Verbesserungen für die Betriebe verbunden. Details, insbesondere ob es Anpassungen für die Berechtigung einer Förderung gibt, wurden noch nicht veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 17.03.2021 die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms “Ausbildungsplätze sichern” beschlossen. Damit wird die Förderung verlängert und verbreitert. Das Programm nimmt jetzt auch das Ausbildungsjahr 2021/2022 in den Blick, um die langfristigen Auswirkungen der Corona-Krise zu verringern und den Ausbildungsmarkt weiter zu stärken. Außerdem wird das Programm einem größeren Kreis von Betrieben zugänglich gemacht.

In diesem Jahr stehen hierfür 500 Millionen Euro bereit, und für das Jahr 2022 wurden 200 Millionen Euro reserviert.      

Erhöhung der Prämien für die Neueinstellung oder die Übernahme von Auszubildenden, Ausweitung der Förderung zur Vermeidung von Kurzarbeit

Dafür werden die Förderungen im Rahmen der Ersten Förderrichtlinie deutlich verbessert:

  • Die bisherige Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, wird für das nächste Ausbildungsjahr von 2. 000 Euro auf 4. 000 Euro erhöht.

  • Die Ausbildungsprämie plus für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau steigern, wird für das nächste Ausbildungsjahr von 3.000 Euro auf 6.000 Euro erhöht.

  • Aber auch der Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, soll verbessert werden. Zukünftig soll es deshalb nicht nur einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung geben, sondern auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.

  • Außerdem wird ein Lockdown-11-Sonderzuschuss (in Höhe von 1.000 Euro) für ausbildende Kleinstunternehmen eingeführt, wenn der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur noch im geringen Umfang (wie z. B. beim Außerhausverkauf von Restaurants) wahrnehmen durfte und die Ausbildung dennoch fortgeführt hat.

  • Für den Fall, dass ein Ausbildungsplatz wegen Insolvenz des Betriebes verlorengeht, sind auch Verbesserungen bei den Übernahmeprämien vorgesehen; die Förderhöhe wird auf 6.000 Euro verdoppelt. Gefördert wird jetzt auch die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt beendet wird.

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können diese Unterstützungen bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragen. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Förderung von pandemiebedingter Auftrags- und Verbundausbildung und Zuschüsse zu Prüfungsvorbereitungslehrgängen

In der Zweiten Förderrichtlinie des Bundesbildungsministeriums sind Verbesserungen bei der Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung vorgesehen.

Die Fördervoraussetzungen werden flexibilisiert, die Förderbeträge werden laufzeitabhängig gestaffelt und erhöht und die Förderung wird einem größeren Kreis an Unternehmen zugänglich gemacht. So ist künftig auch die Förderung des Auszubildende zeitweise abgebenden Stammausbildungsbetriebes möglich:

  • Zur Unterstützung einer oder mehrerer aufgrund der Pandemiebelastung des Ausbildungsbetriebs kurzfristig notwendigen Auftrags- oder Verbundausbildungen wird nun ein Zuschuss in Höhe von 450 Euro pro Woche, maximal 8.100 Euro gewährt.

  • Antragsberechtigt ist entweder der Ausbildungsbetrieb mit bis zu 499 Mitarbeitenden oder – unabhängig von der Größe – der aufnehmende Betrieb oder ein Bildungsträger bspw. eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte.

  • Die Mindestdauer der förderfähigen Auftrags- und Verbundausbildung beträgt künftig nur noch vier Wochen.

  • Eine wiederholte Förderung bis zum Höchstbetrag ist möglich.

Auftrags- und Verbundausbildung bietet sich immer dort an, wo z.B. aufgrund von Kurzarbeit oder infolge der durch das Infektionsgeschehen bedingten zeitlich befristeten Betriebsschließungen die notwendigen Voraussetzungen fehlen, um alle Lehrinhalte abzudecken. In diesen Fällen kann ein Bildungsträger oder ein anderes Unternehmen je nach Vereinbarung einen oder mehrere Teile der Ausbildung übernehmen. Mehr Informationen zur Verbundausbildung finden Sie hier. 

Um Auszubildende noch stärker bei dem erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung unter die Arme zu greifen, sollen im Jahr 2021 außerdem besonders pandemie-betroffene Betriebe mit Zuschüssen zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge unterstützt werden, wenn sie ihren Auszubildenden Plätze in solchen -auch digitalen – Lehrgängen zur Verfügung stellen. Dafür können Ausbildungsbetriebe je Auszubildender/n einmalig 50 Prozent der Kosten für einen Vorbereitungslehrgang erhalten, maximal jedoch 500 Euro.

Die entsprechenden Änderungen der Zweiten Förderrichtlinie erfolgen schnellstmöglich. Mit dem Inkrafttreten der geänderten zweiten Förderrichtlinie können diese Förderungen demnächst bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragt werden Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie in Kürze auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.