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Platzhalter  Fachkräftevermittlung im Handwerk » Vermittlungsgutschein

Darauf haben Sie Anspruch

  • wenn sie mindestens seit 8 Wochen arbeitslos gemeldet sind.
     
  • wenn Sie Bezüge von der Bundesagentur für Arbeit/ARGE erhalten.

     
  • Der Vermittlungsgutschein ist ein absolut sinnvolles arbeitsmarktpolitisches Instrument, da er es Ihnen ermöglicht – über eine Kopie dieses Gutscheins – so viele private Arbeitsvermittler wie Sie wollen, zu beauftragen – ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Je mehr Augen in Ihrem Sinne den Arbeitsmarkt beobachten, umso höher ist die Trefferwahrscheinlichkeit.
     
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II können einen Vermittlungsgutschein erhalten.
     
  • Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/Vermittler bei der Arbeitsagentur/ARGE.
     
  • Die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins verläuft in der Regel zeitnah und unbürokratisch.
     

Ansprechpartner:
RSK Betriebsbetreuungs GmbH
Mark Ditges
Gerhart-Hauptmann-Weg 2
53721 Siegburg

Tel.: 02241/1487176
Fax: 02241/1487177
eMail: ditges@khs-handwerk.de