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Fortführung der staatlichen Förderung: Dieselpartikelfilternachrüstung für Nutzfahrzeuge in Gewerbehand
Haben Sie ein Fahrzeug im Fuhrpark, welches nicht die Kriterien für den Erhalt der „Grünen Umweltplakette“ erfüllt? Die Nachrüstung mit Dieselpartikelfiltern (DPF) wird in diesem Jahr für Nutzfahrzeuge von Gewerbetreibenden wieder durch den Staat gefördert! Die Ausnahmegenehmigungen in den Umweltzonen sind nur zeitlich begrenzt nutzbar und keine Dauerlösung. Eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit bzw. die gegenseitige Anerkennung in allen Umweltzonen Deutschlands ist immer noch nicht gegeben. Im Zeitraum vom 1.1. bis 31.12.2012 können Halter von gewerblich eingesetzten PKW und leichten Nutzfahrzeugen für die Nachrüstung von DPF eine Barförderung in Höhe von 330 Euro erhalten. Leichte Nutzfahrzeuge im Sinne der Förderrichtlinie sind LKW der Klasse N mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t. Diese erfasst alle Fahrzeuge z.B. vom kleinen Renault Kangoo über einen VW T4 bis hin zum Mercedes Sprinter. Das Nutzahrzeug muss bis einschließlich 16.12.2009, der PKW bis zum 31.12.2006 erstmals zugelassen worden sein. Weitere Informationen auch über die Verfügbarkeit geeigneter Partikelfilter bekommen Sie in Ihrem Meisterbetrieb der Kfz-Innung Bonn•Rhein-Sieg. Die Kosten für die Nachrüstung des z. B. weit verbreiteten Fiat Ducato II 2.8 JTD und somit für den Erhalt einer grünen Plakette liegen bei ca. 850 – 900 Euro. Neben der Berechtigung, nun ohne Ausnahmegenehmigung bundesweit in alle Umweltzonen einfahren zu können, erhöht sich auch der Fahrzeugwert und demzufolge die zukünftigen Verkaufschancen. Eine Umrüstung der Fahrzeuge in einem Kfz-Innungsfachbetrieb mit Berechtigung zur Durch-führung von Abgasuntersuchungen ist von Vorteil. Dadurch entfällt die kostenpflichtige und zu-sätzliche Vorstellung des Fahrzeugs bei einer Überwachungsorganisation (z.B. TÜV). Die AU-Werkstatt kann den Einbau zur Vorlage für das Straßenverkehrsamt selbst bescheinigen, welches dann die notwendige Ergänzung der Fahrzeugpapiere vornimmt. Die Einbaubescheinigung ist für den Bafa- Antrag notwendig; zudem wird das Fahrzeug einer Partikelminderungsklasse zugeordnet. Auf dieser Grundlage kann somit letztlich die Plakette vergeben werden.
Sowohl die Antragsbearbeitung als auch die Barauszahlung von 330 Euro übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Online-Beantragung (www.bafa.de) erfolgt durch den Handwerksbetrieb selbst. Unternehmer müssen mit dem Antrag eine Erklärung über De-minimis-Beihilfen einreichen. Sind vom Unternehmen keine De-minimis-Beihilfen bezogen worden, ist dies im Antrag verbindlich zu erklären. Der Vordruck einer Erklärung wird bei der elektronischen Antragsstellung zur Verfügung gestellt und muss ausgefüllt und unterschrieben an das BAFA gesendet werden. Wurden Subventionen gewährt, ist die Höchstgrenze der Förderung von 200.000 Euro in drei Steuerjahren zu berücksichtigen. Unternehmen, welche bereits De-minimis-Beihilfen bekamen, haben von Amts wegen eine Erklärung über die Förderhöhe bekommen. Diese Daten müssen nach der elektronischen Antragstellung in die Erklärung eingetragen und mit übersendet werden (siehe Anlage 6 Bafa-Merkblatt zur De-minimis-Erklärung). |
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