Für den Friseurbesuch im Rhein-Sieg-Kreis werden keine Schnelltests benötigt:

Für alle anderen körpernahen Dienstleistungen (Kosmetik, Maniküre usw.)  wird ein Schnelltest benötigt.
 
Im Stadtgebiet Bonn gibt es keine Ausnahmen für Friseure.
 
Für alle Mitarbeiter in Friseursalons gibt es – weder in Bonn noch im Rhein-Sieg-Kreis – eine Testverpflichtung. Es gilt aber weiterhin die freiwillige Selbstverpflichtung der Gesamtwirtschaft, dass die Mitarbeiter 2x wöchentlich getestet werden sollen.
Wird dies von den Arbeitgebern nicht genügend angeboten, wird vermutlich eine Testpflicht für die Mitarbeiter kommen.

Bei der obigen Auflistung handelt es sich um Angaben (Stand 31.03.2021, 08:30 Uhr) die sich – je nach Inzidenzlage – wieder verändert werden können.
Unser Anspruch ist es, diese Informationen stets für Sie aktuell zu halten.