Warum Ausbildungsplätze sichern?

Mit dem Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern sollen die weitreichenden Corona-Auswirkungen im Ausbildungsbereich bekämpft werden. Ausbildungsbetriebe sollen mit den vorgesehenen Maßnahmen und Angeboten unterstützt und motiviert werden, das Ausbildungsengagement, trotz der wirtschaftlichen Corona-Einschnitte, aufrecht zu erhalten.

Im Einzelnen sollen dazu Ausbildungskapazitäten erhalten und ausgebaut, Kurzarbeit für Auszubildende vermieden, die Auftrags- und Verbundausbildung gefördert und Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz geschaffen werden.

Was sieht das Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern vor?

Das Fünf-Punkte-Programm sieht folgendes vor:

  1. Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit). Hierfür werden die abgeschlossenen Ausbildungsverträge von 2020 mit den durchschnittlichen Abschlüssen der letzten  3 Jahre (2017-2019) verglichen.
  2. Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit). Hierfür werden die abgeschlossenen Ausbildungsverträge von 2020 mit den durchschnittlichen Abschlüssen der letzten  3 Jahre (2017-2019) verglichen.
  3. Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
  4. Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.
  5. Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro

Wer kann die Förderungen beantragen?

Allgemeine Voraussetzungen

  •  Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind solche mit bis zu 249 Beschäftigten. Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter*innen in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Bei Ausbildungsverbünden werden die Beschäftigten der einzelnen KMU zusammen berücksichtigt.
  • Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.
  • Neben diesen Förderungen sind keine Leistungen mit gleicher Zielrichtung oder gleichem Inhalt aus anderen Programmen des Bundes oder der Länder möglich. Das KMU entscheidet, welche Förderung es in Anspruch nehmen will.

Voraussetzungen für die Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen/erhöhen)

Antragsberechtigt sind KMU, die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Davon ist auszugehen, wenn ein KMU in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei KMU, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.

Voraussetzungen Vermeidung von Kurzarbeit

Antragsberechtigt sind KMU, die ihre laufenden Ausbildungsaktivitäten trotz der Belastungen durch die COVID-19-Krise fortsetzen und Auszubildende sowie deren Ausbilder trotz erheblichem Arbeitsausfall nicht in Kurzarbeit bringen. Erforderlich ist ein Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent im gesamten Betrieb.

Voraussetzungen Auftrags- und Verbundausbildung

Antragsberechtigt sind KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die Auszubildende aus anderen KMU im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate im eigenen Betrieb ausbilden und über die hierfür notwendige Ausbildungseignung verfügen und ÜBS sowie andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die Auszubildende aus KMU im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate ausbilden.

Voraussetzungen Übernahmeprämie

Antragsberechtigt sind KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen KMU bis zum 31.12.2020 für die Dauer der restlichen Ausbildung übernehmen.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Die Antragstellung soll bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

Der Erlass der Förderrichtlinie mit den konkreten Einzelheiten zur Antragstellung und  Auszahlung steht noch aus.

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Eckpunkte für ein Bundesprogramm

„Ausbildungsplätze sichern“

 




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