Ab Samstag, 22.05.2021, keine Testpflicht mehr für Friseurkunden in Bonn

Das Land NRW hat am 20.05.2021 offiziell festgestellt, dass die “Bundes-Notbremse”  ab Samstag, 22.05.2021 auch in  Bonn nicht mehr gelten wird.

Die Stadt Bonn hat sich auch dazu entschlossen, ab dann die Regelungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW zu übernehmen, die im Rhein-Sieg-Kreis ja bereits schon gelten.

Das heißt:
ab Samstag gibt es auch in Bonn keine Testpflicht mehr für Friseurkunden vor dem Friseurbesuch, wenn Friseurleistungen in Anspruch genommen werden. Die Maskenpflicht besteht natürlich weiter, allerdings jetzt wieder mit OP-Maske oder FFP2-Maske für Kunden und Beschäftigte.

Bei allen körpernahen Dienstleistungen, bei denen vom Kunden zulässigerweise die Maske abgenommen werden muss (z.B. Gesichtskosmetik, Bartpflege oder ähnliches)  ist dagegen weiterhin ein negativer Test für den Kunden und den Dienstleister nötig. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Der Dienstleister muss dabei eine FFP2-Maske tragen.

Die übrigen Regelungen (Abstand, Rückverfolgbarkeit, Hygiene, Lüften usw.)  bleiben natürlich bestehen.