Mitwirkung bei Testung dringend erforderlich

Bereits mit Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 3. März 2021 wollte die Bundesregierung eine Pflicht für Unternehmen zum Testangebot an ihre in Präsenz Beschäftigten einführen. 

Dies konnte mittels der Gemeinsamen Erklärung zur Selbstverpflichtung der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zur freiwilligen Testung in den meisten Bundesländern abgewandt werden.

Allerdings ist im MPK-Beschluss vom 22. März 2021 aufgenommen worden, dass die Wirtschaftsverbände bereits Anfang April einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen werden, wie viele Unternehmen sich beteiligen.

Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht. D.h., ob eine Verpflichtung der Betriebe zum Testangebot an die in Präsenz Beschäftigten einzuführen ist.

Es ist daher dringend anzuraten, dass Betriebe ihren in Präsenz Beschäftigten mindestens einmal pro Woche ein Testangebot unterbreiten.

Die Testung durch Unternehmen kann zur frühzeitigen Erkennung von Infektionen beitragen und so für Sicherheit und Gesundheit sorgen. Sollten sich Betriebe nicht ausreichend beteiligen, so kann dies zu deutlich strengeren regulatorischen Eingriffen führen. 
In diesem Zusammenhang sei auf die Aussagen von Frau Merkel verwiesen, dass eine Pflicht zum Testangebot eingeführt werden wird, wenn nicht mindestens 90% der Unternehmen ein Testangebot unterbreiten.
Die zu erzielende Zahl ist sehr hoch angesetzt und dessen Erreichung in der Kürze der Zeit bleibt mehr als fraglich. Nichtsdestotrotz sollte die Thematik proaktiv angegangen werden.

Zur Hilfestellung finden Sie auf unserer Internetseite unter Aktuelles / Kurzarbeitergeld, Informationen & Links (Dokumente zum Download) Anwendungshinweise zum Umgang mit Corona-Tests in Betrieben.