Berufsbild - Gebäudereiniger - Handwerk

 

  Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk stellt sich vor!

Das Gebäudereiniger-Handwerk, 1934 als Vollhandwerk anerkannt, ist ein modernes und innovatives Dienstleistungshandwerk. Von seinen Anfängen bei den Fassadenwäschern des Mittelalters hat sich das Gebäudereiniger-Handwerk zu einem leistungsstarken Wirtschaftsbereich entwickelt, in dem der Einsatz modernster Technik, die Anwendung neuesten Reinigungs-Know-hows und qualitativ hochwertige Handarbeit perfekt harmonieren.

Die Mitgliedsbetriebe der Gebäudereiniger-Innung sind fortschrittliche und engagierte Unternehmen, die neben den klassischen Tätigkeitsfeldern heute bereits sämtliche Dienstleistungen in und an Gebäuden anbieten. Mit Innovationskraft und viel unternehmerischer Kreativität erweiterten und erweitern die Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks ihre Leistungsspektren, öffnen sich damit stetig neue Märkte und stellen sich so immer wieder erfolgreich den veränderten Herausforderungen des Marktes.

Ausbildung

Flexiblen und engagierten Jugendlichen bietet das Gebäudereiniger-Handwerk sichere, abwechslungsreiche und vor allem zukunftsorientierte Lehrstellen an, die aufgrund mangelnder Kenntnisse über die Ausbildungsinhalte oder aufgrund von Vorbehalten gegenüber dem Berufsfeld leider oft unbesetzt bleiben! Trotz eines allgemeinen Trends zum Lehrstellenabbau im Gesamthandwerk ist es den Betrieben des Gebäudereiniger-Handwerks gelungen, ihre Ausbildungszahlen in den letzten Jahren kontinuierlich zu steigern. Bot das Gebäudereiniger-Handwerk im Jahr 1996 noch 2.001 Ausbildungsplätze an, konnten im Jahr 1997 bereits 2.638 Lehrstellen in diesem modernen Dienstleistungshandwerk verzeichnet werden. Eine Leistung der Gebäudereinigungsbetriebe, die gerade in Zeiten von Lehrstellenmangel und Jugendarbeitslosigkeit nicht unterschätzt werden darf!

Ein heiß umkämpfter Markt fordert erweiterte Dienstleistungsangebote

   

Berufsbild für das Gebäudereiniger-Handwerk

Tätigkeiten:
1. Reinigung, pflegende und schützende Nachbehandlung von Außenbauteilen an Bauwerken; 2. Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken aller Art, Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen sowie von Raumaustattungen und Verglasungen; 3. Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; 4. Reinigung und Pflege von Verkehrsmitteln und –einrichtungen sowie von Beleuchtungsanlagen; 5. Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschl. der Durchführung des Winterdienstes; 6. Durchführung von Dekontaminationsmaßnahmen; 7. Durchführung von Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie von Arbeiten der Raumhygiene.

   

 

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